Oster-Action-Ferien
7 - 15 JahreSchneemann bau´n
war gestern :-)
Unser Ferienlager befindet sich eine Stunde südöstlich von Berlin, mitten im Naturpark Dahme-Heideseen. Wir gehen mit GPS-Geräten auf Schatzsuche, bauen mit euch Buden, schießen mit Pfeil und Bogen und sind viel in der Natur. Ihr könnt endlich wieder Urlaubslaune aufleben lassen - in unserem beliebten Ferienlager Prieros.
Alter: 7 - 15 Jahre
Mindestteilnehmerzahl: 10
Ferienlagerprogramm
Das erwartet euch
im Ferienlager
Wir organisieren spannende Spiele mit unseren GPS-Geräten, suchen einen Schatz, bauen Buden und schnitz...
- Kinderbetreuung
- Überweisung
-
Das Camp hat unserem Sohn super gefallen und wir werden auf jeden Fall noch einmal ein Camp buchen.. Die Buchung und der Ablauf hat alles reibungslos geklappt.Alle waren sehr herzlich und nett!!!
Beginner-FerienVon Koch3108 am 21. Juli 2018 -
Beide Kinder waren zum ersten Mal im Ferienlager. Es hat alles wunderbar geklappt. Die Kids waren begeistert und wollen gleich noch einmal hin. Die Betreuung war wohl toll und wenn die Kids sich wohl fühlen, was will man mehr.
Beginner-FerienVon 5sonnenblume am 22. Juli 2019 -
Our children were very happy and enthusiatic about the time spent in the camp. They loved the games and boat ride. We are looking foward have new experiences in the coming holidays.
Bade-Ferien in PrierosVon Manuela Solescu am 18. August 2018 -
Felix war sehr zufrieden und wir auch. Es gab keine Beanstandung. Das Einzige was er doof fand waren manche andere größere Kinder, die die kleineren gemobbt haben. Schuhe geklaut, drangsaliert,... Er würde trotzdem gerne nochmal hin.
Bade-Ferien in PrierosVon Felix am 03. Juli 2019 -
Unserem Sohn hat es sehr gut gefallen. Die Betreuer waren sehr nett. Allerdings ist es in den Bungalows nachts sehr kalt und das Fenster konnte man nicht schließen. Es wäre also ratsam Schlafsaecke, oder eigene dickere Bettdecken mitzubringen. Das ist nur ein gut gemeinter Tipp für alle Kinder. Dann wäre das Camp perfekt gewesen. Eine allgemeine Information vom Veranstalter wäre super!
Bade-Ferien in PrierosVon Andreita am 01. August 2020 -
Mein Sohn war zum zweiten Mal in einem Ferienlager vor zwei Jahren bei einem anderen Anbieter und dieses Mal über City Kids. Er ist super begeistert wieder gekommen, es hat ihm mega viel Spaß gemacht und er fand es um Längen besser als das Ferienlager vor zwei Jahren! Danke und sicherlich bis bald wieder einmal.
Action-Ferien für KidsVon Leon J. am 30. Juni 2019 -
Tolles Betreuerteam und abwechslungsreiches Programm! Unser Kind war begeistert und will nächstes Jahr wiederkommen.
Action-Ferien für KidsVon Oliver am 02. August 2020 -
Es hat sehr viel Spaß gemacht. Die Betreuung war nett. Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Das Essen war auch sehr gut. Bin froh, dass es stattgefunden hat.
Tanz-FerienVon jiva am 05. Juli 2020 -
Die Kinder sind hoch glücklich aus den Skiurlaub wiedergekommen und wollen nächstes Jahr wieder dorthin und noch mehr Freunde mitnehmen. Gute Organisation, nette telefonische Problemlösung bei der Buchung!
Ski & Snowboard-Ferien in Herlikovice / Pension Eden-SpartakVon Susanne am 18. Februar 2019 -
Justus ist total begeistert gewesen und ein dickes Lob an die Betreuer!!! Sehr gerne wieder ;) LG Nicole Bode
Detektiv-FerienVon NicoleBode am 31. Juli 2022 -
Sehr gute Organisation. Programm war gut. Die Kinder hatten viel Spaß. Unterkunft könnte sauberer sein. Viele Kinder in einem Zimmer. Die Kinder werden sicherlich wiederkommen.
Detektiv-FerienVon Andrea aus Berlin am 21. August 2022 -
meine Tochter (11) hatte eine tolle Woche und möchte gerne wieder kommen!
Detektiv-FerienVon Katja am 18. August 2024 -
Unsere Tochter war 2019 das erste mal in Tschechien im Camp. Ihr hat es so gut gefallen dass sie dieses Jahr 2 Wochen fahren möchte. Alles ist bestens organisiert. Die Kommunikation mit dem Büro in Leipzig ist stets freundlich und informativ.
CITY-KIDS Klassenfahrten & FerienlagerVon dahamajo am 11. Juli 2020 -
Super Fahrt letztes Jahr ,hoffen das es meine Tochtet dieses Jahr auch wieder gut gefällt 👌👍
CITY-KIDS Klassenfahrten & FerienlagerVon Iris Otzowsky am 03. Juli 2020 -
Meine Tochter war im Sommer 2019 im Wellness-Camp in Tschechien und ihr hat es so gut gefallen, dass sie nächstes Jahr für 2 Wochen dorthin reisen möchte. Die Betreuer waren allesamt super, Essen auch sehr gut und abwechslungsreich (Pizza selber belegen, Grillen etc.). Die Unterkünfte vor Ort sind einfach, aber absolut ok... Auch die Reiseunterlagen vorab waren sehr übersichtlich, umfangreich und ließen keine Fragen offen. Check-In bei Busabreise lief reibungslos und sehr gut organisiert.
CITY-KIDS Klassenfahrten & FerienlagerVon Tino Toni am 26. August 2019 -
Sehr schöne Fahrten werden angeboten und es hat bisher immer Spaß gemacht mit zu gehen 😊. Betreuer sehr nett und immer für die Kinder da, auch der Camp-Arzt ist für jede Art von Verletzungen jeder Zeit ansprechbar und ist sehr höflich (falls nötig fährt er auch ins Krankenhaus) dazu sind die Angebote/ Programme immer abwechslungsreich und sehr schön. Zum Verständnis z.b. beim Reiten sind immer die super netten Dolmetscher dabei! Und am vorletzten Tag geht es für die Kinder die nicht nach Prag fahren in eine nah gelegene "stadt" (Humpolec) wo sie sich frei umschauen dürfen und dann zusammen ins Freibad geht (jedenfalls im Sommer) Jetzt etwas negatives... das essen sollte etwas mehr Abwechslung haben (Frühstück!!) Und beim reiten werden oft falsche Anweisungen gegeben (-> "mit Knie festhalten und ganzen Bein Treiben" oder "Versen zeigen NICHT zum Pferd nur die Zehen") und schaden finde ich es auch das weder die sehr erfahrenen Kinder noch die anderen Galoppieren dürfen (auch nicht an der Longe) und das die "Reitlehrer" mit der Longiergerte hinter den Pferden her rennen und einem gar nicht die Chance gibt selbst zu treiben (die Pferde galoppieren dabei fast immer an)
CITY-KIDS Klassenfahrten & FerienlagerVon Lyanne Körber am 19. August 2019 -
Einfach eine tolle Organisation der Reise, unsere Tochter hat sich sehr wohlgefühlt. Sehr empfehlenswert!! Gerne nächstes Jahr wieder
CITY-KIDS Klassenfahrten & FerienlagerVon Christopher Backhaus am 08. November 2017 -
Handys sind übrigens sinnvollerweise verboten! Kann man in den Vorabinfos lesen ;-) Mein Bruder und ich sind die letzten 4 Jahre zusammen in besagtem Feriencamp gewesen. Bei uns organisiert über unsere Grundschule. Inzwischen sind wir im Gymnasium 6. Klasse und fahren immer noch liebend gern mit.....
CITY-KIDS Klassenfahrten & FerienlagerVon Niklas Post am 07. September 2017 -
Hallo, ich bin der Vater dreier Kinder, die wir mit City-Kids ins Ferienlager schicken und schickten. Da ich hier Bewertungen gelesen habe, die offenbar von Kindern als Rache über das Pflichtbewusstsein der Betreuer geschrieben wurden, möchte ich auch etwas schreiben. Wir haben langjährige Erfahrungen mit City-Kids. Unsere Kinder haben verschiedene Programme ausprobiert. Dass die Kinder von selbst immer wieder hin möchten, sagt ja schon vieles. Unsere Tochte musste in Tschechien einmal ins Krankenhaus. Sie wurde von City-Kids vor Ort prima betreuet und wir als sehr besorgte Eltern erhielten nicht nur alle Informationen. City-Kids organisierte wirklich alles für uns. Bis zum Rücktransport. Auch von der Anmeldung für ein Ferienlager bis zur Hotline fanden wir nur herzliche und kompetente Ansprechpartner. Unsere älteste Tochter wird bald 15. Wir sind noch ein paar Jahre dabei. Lg. Fam. Meister aus Waltersdorf bei Berlin.
CITY-KIDS Klassenfahrten & FerienlagerVon Max Meister am 12. Juni 2017
Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) 1. Teilnehmerkreis An den Reisen von CITY-KIDS kann jeder teilnehmen, der die altersmäßigen, gesund- heitlichen und eventuell zusätzlich in der Ausschreibung beschriebenen Vorausset- zungen erfüllt (nachfolgend als "der Teilnehmer" bezeichnet). 2. Abschluss des Reisevertrages 1. Die Buchung sollte schriftlich per Post oder Fax bzw. elektronisch per Mail oder über die Homepage erfolgen. Der Reiseanmelder (nachfolgend als „der Buchende“ bezeichnet) bietet CITY-KIDS (nachfolgend "der Veranstalter") den Abschluss des Reisevertrages für 3 Werktage verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande. 2. Reisevermittler und Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu tref- fen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Vertrags abändern, über die Ausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leistungen hin- ausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. 3. Bezahlung Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheins ist eine Anzah- lung fällig. Die Höhe ist in der Reisebestätigung / dem Vertrag angegeben. Die An- zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 4. Leistungsänderungen 1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbar- ten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, so- weit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Buchenden unverzüglich darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigen- schaft oder Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Bu- chenden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, wird der Veranstalter eine kosten- lose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 2. Erklärt der Buchende nicht innerhalb der gesetzten Frist ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Preisveränderungen 1. Der Veranstalter behält sich nach Maßgabe der §651f, 651g BGB und der nachfol- genden Regelung vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Straßengebühren, der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, Ticketpreise oder der für die Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Kosten für diese Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Im Falle einer nachträglichen Änderung des hat der Veranstalter den Buchenden unverzüglich, spä- testens jedoch bis zum 20. Tag vor Reiseantritt, davon schriftlich in Kenntnis zu set- zen. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8% ist der Buchende berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Buchenden anzubieten. 2. Erklärt der Buchende nicht innerhalb der gesetzten Frist ausdrücklich den Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3. Der Buchende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 5.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse usw. nach Vertrags- schluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Der Mehrbetrag ist vom Veranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwal- tungsausgaben abziehen. 6. Rücktritt 6a. Rücktritt durch den Buchenden 1. Der Buchende kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittser- klärung. a. Rücktritt bei Buchungen von Klassenfahrten aa) Vorbehaltlich der Entstehung höherer Kosten kann der Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts durch den Buchenden folgende Entschädigungspauschalen verlangen: - bis 31 Tage vor Reisebeginn: 30% des vereinbarten Reisepreises - bis 21 Tage vor Reisebeginn: 40% des vereinbarten Reisepreises - bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50% des vereinbarten Reisepreises - bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60% des vereinbarten Reisepreises - bis 4 Tage vor Reisebeginn: 75% des vereinbarten Reisepreises - ab 3. Tag vor Reisebeginn: 85% des vereinbarten Reisepreises bb) Sollten dem Veranstalter infolge des Rücktritts tatsächlich höhere Kosten entste- hen, als sich aus der jeweils in Nr. 1 bezeichneten Pauschale ergibt, ist der Veran- stalter berechtigt, auch Ersatz der Mehrkosten vom Buchenden im Sinne des § 651h Abs. 2 S. 2 BGB zu verlangen. b. Rücktritt bei Buchungen von Ferienlagern aa) Vorbehaltlich der Entstehung höherer Kosten kann der Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts durch den Buchenden folgende Entschädigungspauschalen verlangen: - bis 31 Tage vor Reisebeginn: 25% des vereinbarten Reisepreises - bis 21 Tage vor Reisebeginn: 35% des vereinbarten Reisepreises - bis 14 Tage vor Reisebeginn: 45% des vereinbarten Reisepreises - bis 7 Tage vor Reisebeginn: 55% des vereinbarten Reisepreises - bis 4 Tage vor Reisebeginn: 65% des vereinbarten Reisepreises - ab 3. Tag vor Reisebeginn: 75% des vereinbarten Reisepreises bb) Sollten dem Veranstalter infolge des Rücktritts tatsächlich höhere Kosten entste- hen, als sich aus der jeweils in Nr. 1 bezeichneten Pauschale ergibt, ist der Veran- stalter berechtigt, auch Ersatz der Mehrkosten vom Buchenden im Sinne des § 651h Abs. 2 S. 2 BGB zu verlangen. cc) Wir empfehlen die Buchung der Reiserücktrittspauschale. Die Konditionen dafür sind in den Reiseausschreibungen ersichtlich. 2. Dem Buchenden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Ver- anstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 3. Ein Nichtantritt der Reise gilt als am Anreisetag erfolgter Rücktritt. 4. Der Buchende kann von der Reise zurücktreten oder diese abbrechen, wenn die Durchführung der Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen usw.) erschwert, gefährdet oder erheblich beeinträchtigt wird. Der Veranstalter muss dem Teilnehmer in angemesse- ner Weise Hilfe und Beistand leisten. 6b. Rücktritt durch den Veranstalter Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn: 1. der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen (An- und Restzahlung) nach Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingun- gen nicht einhält. In diesem Falle steht dem Veranstalter ein Schadensersatz in Höhe der pauschalierten Stornobedingungen (siehe § 6a) zu. 2. die Durchführung der Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen usw.) erschwert, gefährdet oder erheblich beeinträchtigt wird. 3. die Durchführung der Reise infolge einer Stornierung/Absage einer wichtigen Rei- seleistung durch einen Leistungsträger (Transfer, Unterkunft usw.) nicht möglich ist. 4. die Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird unverzüglich und in vollem Umfang erstattet. 5. siehe § 11 „Ausschluss”. 7. Beschränkung der Haftung 1. Die vertragliche Haftung für Schäden, sofern diese keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden. 2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wur- den (z.B. vermittelte Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese erkenn- bar in der Reiseausschreibung und der Reisebeschreibung als Fremdleistungen ge- kennzeichnet sind. Der Veranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Scha- den des Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations- pflichten des Veranstalters ursächlich geworden sind. 8. Haftungsausschluss 1. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch von ihm mitgeführte Sachen verursacht wird. 2. Ebenfalls keine Haftung besteht für Schäden, die sich Teilnehmer gegenseitig, sei es durch Diebstahl oder Beschädigung, zufügen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, keine Wertsachen mitzugeben, da diese nicht eingeschlossen werden können. 9. Mitwirkungspflicht 1. Mängel oder Störungen im Reiseablauf sind der CITY-KIDS Hotline oder der örtli- chen Vertretung unverzüglich zu melden. In der Mitteilung an den Veranstalter muss der Mangel beschrieben und um Abhilfe nachgesucht werden. Die Hotline-Nummer wird in den Reiseinformationen mitgeteilt. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Buchende nicht berechtigt, eine Reisepreisminderung geltend zu machen oder Schadensersatz zu verlangen. 2. Will der Buchende den Vertrag wegen eines Reisemangels der in §651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach §651I BGB kündigen, hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. 10. Ansprüche aus dem Reisevertrag 1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde ge- genüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch ge- genüber dem Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen gebucht wurde. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 2. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung be- ginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß beendet werden sollte. 11. Ausschluss von der Reise 1. Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die regionalen Sitten, Gebräuche und die geltenden Gesetze respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach Abmahnung, von der weiteren Reise ohne Einhaltung einer Frist auszuschließen. 2. Bei Ferienlagerreisen kommt auch die Unbetreubarkeit (z.B. durch wiederholtes Verletzen der belehrten Regeln, Weglaufen oder physische bzw. psychische Erkran- kungen des Teilnehmers, die nicht von einem Gruppenbetreuer ohne spezielle Schu- lung und/oder nur unter Vernachlässigung der restlichen Gruppe betreut werden kön- nen) als Ausschlussgrund infrage. 3. Der Veranstalter ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich ergibt, dass der Teilnehmer und/oder der Buchende falsche oder unvollständige Angaben über folgende Umstände: Alter, Staatsangehörigkeit, Gesundheitsverhältnisse des Teilnehmers oder Essstörungen gemacht haben. 4. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Dieb- stahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss, ohne Abmahnung, in Betracht kommen. 5. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Buchenden (wenn der Veranstalter den Teilnehmer nach Hause oder in eine Betreuung fahren lässt, berechnen wir einen Kilometersatz von 0,30 Euro und einen Stundenlohn für den Fahrer von 20,00 Euro. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 6. Im Falle einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den Gesamtpreis bestehen. Der Veranstalter erstattet jedoch den Betrag zurück, den der Veranstalter selbst an Aufwendungen erspart. 12. Allgemeines - Gerichtsstand Für Klagen des Veranstalters gegen den Buchenden, der Verbraucher ist, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften. Für gerichtliche Streitigkeiten gegen andere Personen, insbesondere Unternehmern, oder Personen die keinen all- gemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der allgemeine Gerichtsstand des Veranstalters maßgebend. Besondere Hinweise für unsere Ferienlagerreisen 1. Der Teilnehmer hat für die tägliche Reinigung seiner Unterkunft selbst zu sorgen. Zum Abschluss eines jeden Reisezeitraums ist eine dem Alter des Teilnehmers ent- sprechende Endreinigung vorzunehmen. Ist die Endreinigung nicht oder nur mangel- haft erfolgt, so ist der Veranstalter berechtigt, eine Reinigungspauschale von 10,00 Euro pro Teilnehmer zu fordern. 2. Der Teilnehmer muss für verursachte Schäden am Inventar aufkommen. Die Schä- den können auf Wunsch gegen Aushändigung eines Schadensprotokolls und der Quittung vor Ort beglichen werden. Ansonsten rechnet der Veranstalter durch den Teilnehmer verursachte Schäden mit dem Buchenden ab. Dafür erhebt der Veranstal- ter eine Verwaltungspauschale von 5,00 Euro. 3. Die Mitnahme von Hieb-, Stich- und Schusswaffen (auch Schreckschuss o.ä.) kann zum Ausschluss von der Reise führen. Das Gleiche gilt für das Tragen verfassungs- feindlicher Symbole und das Abspielen indizierter Musik. Der Besitz oder die Mitnahme von nichtverschreibungspflichtigen Tabletten oder ver- schreibungspflichtigen Medikamenten jeglicher Art sind dem Betreuer anzuzeigen. 4. Es ist davon auszugehen, dass die Teilnehmer die Ferienlager nicht ohne Beglei- tung durch den Betreuer verlassen dürfen. Einzelne Ausnahmen sind Spiel- und Sportveranstaltungen, die im Rahmen des Ferienlagerprogramms organisiert werden. CITY-KIDS Inh. Volker Schulze, Röntgenstr. 13, 04177 Leipzig, Tel. 0176 – 489 849 79, Mail: kontakt@city-kids.net Homepage: www.city-kids.net, www.city-kids.at CITY-KIDS Hotline-Nummer finden Sie in den Reiseinformationen. Stand 11/2023