topWild Scout Osterferien im Allgäu
8 - 13 JahreFreu dich auf rasante Fahrten mit dem Alpsee-Coaster, Kletterspaß im Kletterwald "Bärenfalle" und gemütliche Abende mit Hüttenkino und Nachtwanderung. Abenteuer und Spaß garantiert!
Ferienprogramm
- Deutschlands längste Ganzjahresrodelbahn (Alpsee-Coaster)
- Bayerns größter Kletterwald "Bärenfalle"
- Window-Colours und Street Art Kurs
- Hüttenkinoabend
- Oberstaufen Ralley - Wir lernen das Dorf und die Umgebung kennen
- Hallenbad mit Sprungtürmen, 100 Meter Rutsche und Wildwasserkreisel
- Minigolf
- Nachtwanderung
- Hüttenparty
- Detektiv-Wanderung
...
- Überweisung
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Die Tochter ist sehr begeistert von der Zeit in Campus. Das ist eine super Möglichkeit in Ferien für die Kinder selbstständig zu sein und tolle Emotionen zu erleben. Danke Carlos, Bianca und dem ganzen Team!
Crusoe CampVon Alexandra Solodarenko am 15. November 2024 -
Unserer Tochter hat die Woche mit den Kindern und Betreuern auf der Hütte in Oberstaufen gefallen. Sie sagt:" Die Ausflüge in den Kletterwald, zur Sommerrodelbahn und Hallenbad waren toll sowie auch das Basteln hat Spaß gemacht." Die Betreuer sind motiviert. Die Erfahrung mit dem Crusoe Camp war sehr positiv.
Crusoe CampVon Steffen Brauer am 04. November 2024 -
Das war das zweite Mal meines Sohnes und bestimmt nicht das letzte. Für die Erlebnisse im Camp sind wir gerne mehr als 2 Stunden unterwegs. Carlos und Bianca schenken den Kids unvergessliche Erinnerungen. Mein Sohn sagt, da gibt's immer das beste Essen, die beste Spiele und die beste Erlebnisse. Da kann man immer neue Freunde finden. Ich bedanke mich herzlich bei dem ganzen Team von Crusoe Camp für sein Engagement und tolle Arbeit. Illia und Svetlana
Crusoe CampVon Svetlana Mordvaniuc am 03. November 2024 -
Unsere Tochter war zum dritten Mal im Crusoe-Camp. Zuletzt in den Herbstferien und hatte wie auch schon zweimal im Sommer eine super Zeit. Die Betreuer sind klasse, die Aktivitäten abwechslungsreich und sie hat viele neue Freunde gefunden. Wir sind wirklich zufrieden und Louisa freut sich schon aufs nächste Mal!
Crusoe CampVon Byana Simon am 03. November 2024 -
Meine Kinder waren schon öfters im Crusoe Camp und sind immer begeistert heimgekommen. Neben vielen tollen betreuten Aktivitäten lernten sie immer viele neue Freunde kennen. Ihr Handy haben sie in der Zeit im Camp nie vermisst. Es war ihnen nie langweilig und das Essen fanden sie auch immer gut. Sie hatten auch immer viel Spaß beim Zubereiten zu helfen. Also immer ein rundum gelungenes Camp - vielen Dank nochmal an die vielen netten Betreuer, die sich der Kinder mit Sympathie und auf Augenhöhe annehmen.
Crusoe CampVon Cornelia Kaiser am 09. September 2024
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Britzger & Lutzeier GbR. Bitte lesen sie diese Bedingungen sorgfältig durch. § 1 Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Leistungen der Britzger & Lutzeier GbR gegenüber dem Vertragspartner. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. § 2 Leistungen der Britzger & Lutzeier GbR 1. Die Britzger & Lutzeier GbR bietet erlebnisorientierte Kinder und Jugendcamps, einschließlich Unterkunft und Verpflegung, sowie die Verleihung etwaig erforderlicher Ausrüstung und Transferfahrten zu diversen Orten an. 2. Eine genaue Beschreibung der Leistungsangebote finden Sie auf der Internetseite der Britzger & Lutzeier GbR. § 3 Vertragsabschluss 1. Ein Vertrag zwischen Britzger & Lutzeier GbR und dem Vertragspartner kommt durch Anmeldung des Vertragspartners oder einer vertretungsberechtigten Person (Eltern, Personensorgeberechtige) und der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Britzger & Lutzeier GbR zustande. Die Anmeldung kann durch Post oder E-Mail erfolgen. 2. Der Vertrag kommt mit dem Vertragspartner zustande. Vertragspartner ist die personenberechtigte Person, welche die minderjährige Person mit ihrer Unterschrift zur Teilnahme am Camp anmeldet. 3. Sofern eine Person nicht angemeldet ist, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem Feriencamp oder Unterbringung in einem der Zelte der Britzger & Lutzeier GbR. 4. Vertragssprache ist Deutsch. § 4 Preise und Zahlungsbedingungen für Aufenthalte 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu den vereinbarten Preisen zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Vertragspartner veranlassten Leistungen und Auslagen von der Britzger & Lutzeier GbR an Dritte. 2. Grundlage ist die aktuelle Preisliste von Britzger & Lutzeier GbR zum Zeitpunkt des Eingangs der Buchungsanfrage, soweit nicht ausdrücklich abweichende Preise schriftlich vereinbart sind. 3. Die Preise basieren auf der angegebenen Teilnehmeranzahl. Die Preise schließen in der Regel die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer mit ein, soweit keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 a, 23 UStG vorliegt. 4. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen und sich der von Britzger & Lutzeier GbR allgemein für solche Leistungen berechnete Preis gemäß der Preisliste von RA erhöht. Der Vertragspartner ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. Darüber hinaus kann sich eine Preisänderung dadurch ergeben, dass der Vertragspartner nachträglich Änderungen der in der Anmeldung gebuchten Leistungen wünscht, insbesondere eine abweichende Anzahl der Zelte, eine abweichende Aufenthaltszeit oder Teilnehmerzahl. 5. Sofern nicht abweichend vereinbart ist die Zahlung spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 6. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % der in der Buchungsbestätigung angegebenen Rechnungssumme unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung, spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, zu leisten. Britzger & Lutzeier GbR behält sich das Recht vor, eine hiervon abweichende Anzahlung oder Sicherheitsleistung bei Vertragsschluss oder danach zu verlangen. Außerdem können während des Aufenthalts Zwischenrechnungen erstellt werden. 7. Der Vertragspartner kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber dem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurde. § 6 Rücktritt und Stornierung 1. Anmeldungen sind verbindlich. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich, jedoch gelten die nachfolgenden Bestimmungen. 2. Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf der Widerrufsfrist, aber vor dem 14. Tag vor der Anreise, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. 3. Möchte der Vertragspartner ab dem 14. Tag vor der Anreise zurücktreten, so hat er 50% vom vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen. Gleiches gilt für etwaiges Nichterscheinen oder eine nicht in Anspruch genommene Leistung seitens des Vertragspartners. Als nicht in Anspruch genommene Leistung gilt auch wenn, weniger Teilnehmer*innen als angemeldet an einer Veranstaltung teilnehmen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass Britzger & Lutzeier GbR kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 4. Bei Reduzierung der gebuchten Gäste- bzw. Teilnehmerzahl gelten die Rücktrittsregelungen für den nicht anreisenden Teil entsprechend der Regelung für die Komplettstornierung gemäß Ziff. 2 und 3. Maßgeblich ist die bei Britzger & Lutzeier GbR schriftlich (per Post oder E-Mail) angegebene Teilnehmerzahl bis zum 14. Tag vor der Anreise. § 7 Rücktritt durch RA 1. Britzger & Lutzeier GbR ist berechtigt, aus wichtigem Grund jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere von Britzger & Lutzeier GbR nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, insbesondere aufgrund eines Ausfalls an Personal oder Schäden am Veranstaltungsort (z.B. wetterbedingte Schäden, Schädlingsbefall u.a.), der Vertragspartner die Anzahlung auch nach Verstreichen einer von Britzger & Lutzeier GbR gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, die Buchung unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht wurde, wenn der Vertragspartner fällige Forderungen von Britzger & Lutzeier GbR nicht begleicht, der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Insolvenz gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. 2. In den vorgenannten Fällen stehen dem Vertragspartner keine Schadensersatzansprüche zu. § 8 Unterkunft-Bereitstellung/Übergabe-Rückgabe 1. Der Vertragspartner und die angemeldete minderjährige Person haben keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zeltes. Die Zuordnung der Zelte von Britzger & Lutzeier GbR richtet sich nach organisatorischen Gesichtspunkten. 2. Gebuchte Zelte stehen der vom Vertragspartner angemeldete minderjährige Person ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. 3. Das Zimmer ist am Abreisetag spätestens bis 12:00 Uhr zu räumen. Danach fällt für die weitere Nutzung bis 18:00 Uhr ein Entgelt in Höhe von 50% des Zeltplatz-Preises an. § 9 Hausregeln/ Pflichten der Teilnehmer*innen und des Vertragspartners 1. Der Vertragspartner steht für die Beachtung der Hausregeln aller (mit)angemeldeten Teilnehmer*innen ein. Insbesondere sind die Essenszeiten zu beachten und alle Gegenstände, Räumlichkeiten mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. 2. Handelt ein*e Teilnehmer*in, der nicht selbst Vertragspartner ist, gegen die von Britzger & Lutzeier GbR aufgestellten Regeln kann, kann der/die betreffende Teilnehmer*in von der weiteren Teilnahme am Programm oder dem weiteren Aufenthalt auf dem Zeltplatz von Britzger & Lutzeier GbR ausgeschlossen werden. In dem Fall haftet der Vertragspartner, der den/die Teilnehmer*in angemeldet hat, für den/die Teilnehmer*in für etwaige Schäden gegenüber OBG. § 10 Haftung 1. Eine Haftung von Britzger & Lutzeier GbR ist, soweit nicht nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird, ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentliche Vertragspflichten sind darüber hinaus solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz vorliegt. 2. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen besteht nur soweit diese der Lagerleitung oder der pädagogischen Leitung ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden, es sei denn Britzger & Lutzeier GbR, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für etwaige Schäden, die er oder die angemeldeten Teilnehmer*innen/Gäste an den Räumlichkeiten oder Gegenständen von OBG verursacht haben. § 11 Datenschutz Die Erhebung und Verarbeitung der Daten des Vertragspartners sowie der Teilnehmer*innen erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Informationen zur Erhebung und Verarbeitung der Daten, der Rechtsgrundlage sowie zu den damit im Zusammenhang stehenden Rechten des Vertragspartners und der betroffenen Teilnehmer*in sind in der Datenschutzerklärung HierUnserenDatenschutzLinkEinfügen! von Britzger & Lutzeier GbR enthalten. Der/Die Teilnehmer*in erklärt mit der Anmeldung, dass er/sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat. § 12 Sonstiges 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ist das Gericht am Sitz von Britzger & Lutzeier GbR ausschließlich zuständig, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. 4. Britzger & Lutzeier GbR ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Stand: Mai 2021 Annex: Hinweise zur Zeltlager-Durchführung Es kann aus verschiedenen Gründen nicht garantiert werden, dass die vereinbarte Programmabfolge immer strikt eingehalten wird. Das entspricht nicht zuletzt dem handlungsorientierten Ansatz eines Britzger & Lutzeier GbR Kursprogramms. Neben inhaltlich begründeten Änderungen kann es vor allem auch aus Aspekten der persönlichen Sicherheit zu Programmänderungen kommen. Alle erlebnispädagogischen Aktivitäten, Angebote und Ausflüge werden von den Britzger & Lutzeier GbR Betreuern*innen organisiert. Die Entscheidung über Veränderungen gegenüber dem geplanten Ablauf fällt der/die jeweils verantwortliche Gruppenbetreuer*in oder das Programm-Management des jeweiligen OBG - Standorts. Dies betrifft insbesondere den Abbruch einer Tour aufgrund der Sicherheitslage.