Sommerferien Musikvideo "UND ACTION"
6 - 14 JahreSommerferien Musikvideo "Und Action"
Alle zwei Jahre drehen wir ein Musikvideo, dass ist schon Tradition bei musikplus!
Wir studieren gemeinsam einen berühmten Musicalsong ein. Welchen, wird noch nicht verraten.
Sollten auch Instrumentalisten unter den Kindern sein, besteht auch die Möglichkeit mit einem Bandcoach den Song als Band einzustudieren. Wir sind auf alles vorbereitet.
Am Donnerstag und Freitag kommt ein Kameramann/frau mit der wir dann gemeinsam das Musikvideo in der Musikschule als auch im Park bei uns am Lietzensee drehen.
Am Samstag den 31. August gibt es auf dem Leonardstrassenfest ein großes Abschlusskonzert.
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Meiner Tochter hat der Workshop hervorragend gefallen. Sie möchte unbedingt wieder einen machen!
Herbstferien " Spaß mit Elektro" 14.10.19 - 16.10.19Von Tori am 03. November 2018 -
An und für sich war der Inhalt des Kurses zu Elektromusik gut gewählt und dürfte auf großes Interesse gestoßen sein. Schade war nur, dass der Kurs nicht wie angekündigt bis 15:30 Uhr ging, sondern an allen drei Tagen fast eine Dreiviertelstunde früher beendet wurde. Das ist bei dem Preis für 175 Euro für drei Tage doch ziemlich ärgerlich. Das Mittagessen war auch lieb- und einfallslos (2x Nudeln)!
Herbstferien "Spaß mit Elektro" 14.10.10 - 16.10.19Von Zimmermnn am 19. Oktober 2019 -
Toller Workshop, perfekt organisiert
Winterferien "Klavierworkshop" 03.02.20 - 07.02.20Von Suse93 am 12. Oktober 2019 -
Ein ganz toller Workshop! Mein Sohn war begeistert, inspiriert und möchte unbedingt wieder kommen! Der Lehrer war genau richtig und extrem gut!
Beats und Reime - mach deinen eigenen Hip Hop SongVon Claudia s. am 19. Juli 2020 -
Unser Kind hatte sehr viel Spaß. Wir waren begeistert, von der Organisation, von der Betreuung und von dem Ergebnis. Nächstes Jahr wieder!
Sommerhit SelbstgemachtVon Sommer 2021 am 03. Juli 2021 -
Meine Tochter hat sich sehr wohl gefühlt und sprach liebevoll über die Betreuerinnen. Vielleicht sollte man auch Workshop für ältere Kinder anbieten? Ab 12-15. Vielen lieben Dank an Musikplus Team
Osterferien ChorworkshopVon Mary Antonette Brandrup Zarate am 07. April 2023 -
Echt toll! Unser kleiner hat sich sehr wohlgefühlt.
Ferienbetreuung | Musikalische Früherziehung | Instrumente | KochenVon fhaccounts@complexities.eu am 05. August 2023 -
My Kind hatte echt viel Spass und ist mit Freude jeden Tag ins Lager gegagen.
Sommerferien Musikvideo "UND ACTION"Von johannes.ark@gmail.com am 30. August 2023 -
Ich mag diese musik schule sehr und ich habe viel gelernt nur ein bisschen was neues und mehr Kreativität könnte nicht schaden
musikplus! - Musikschule am LietzenseeVon Clara Felsenberg (Starsome) am 07. November 2020 -
Michelle ist immer an Ball, um alles möglich zu mache. Es macht Spaß in die Kurse zu gehen!
musikplus! - Musikschule am LietzenseeVon Nikolina Nikolic am 03. September 2020 -
Wirklich eine mehr als ausgezeichnete und liebevolle Musikschule. Wir sind seit Jahren rundum zufrieden >3
musikplus! - Musikschule am LietzenseeVon Jennifer Zimmermann am 02. August 2020 -
weil er Spirit hat
musikplus! - Musikschule am LietzenseeVon wolfgang arlt am 10. Mai 2020 -
Echt super Musikschule tolle Lehrer und nettes Personal 👍 immerwieder gerne
musikplus! - Musikschule am LietzenseeVon noah “noahzoct” zoct am 16. November 2019 -
musikplus! - Musikschule am LietzenseeVon wei song am 20. März 2018
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Tolles Team, eine Musikschule wie man sie sich wünscht.
musikplus! - Musikschule am LietzenseeVon Christian Klaß am 23. Juni 2017
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Standort: musikplus! musikschule am lietzensee § 1 Allgemeines 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule musikplus! Musikschule am Lietzensee, Inhaberin: Nadja Forneck, nachfolgend Musikschule genannt, und der/dem Schüler/in bzw. seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in genannt. § 2 Laufzeit, Kündigung 2.1. Mit der Anmeldung schließt der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter i.d.R. einen: Jahresvertrag (43 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslauf 3 Monatsvertrag (11 Wocheneinheiten ): endet automatisch Musikalische Früherziehung Schnupperangebot (11 Wocheneinheiten): Endet automatisch Musikalische Früherziehung 6 Monate (21 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vorVertragsauslauf Musikalische Früherziehung 12 Monate (43 Wocheneinheiten): Vertrag endet automatisch Instrumentenkarussell 3 Monate (11 Wocheneinheiten): Kündigung zwei Wochen vor Vertragsauslaufsonst einmalige Verlängerung 2.1.1 Schulische Einrichtungen 2.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht, der mindestens 5km entfernt liegt oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist seinem Unterricht nachzukommen. 2.4 Workshops und spezielle Ferienkurse Gebuchte Ferienkurse werden nur ärztlich attestiert rückerstattet. Bei entschuldigten nicht wahrgenommenem Ferienkursen, wird die Gebühr für 12 Monate gutgeschrieben. Bei unentschuldigten nicht wahrgenommenen Ferienkursen verfällt die Gebühr. § 3 Unterrichtsregelungen, Schließzeiten 3.1. Einzelunterricht/ MFE/ IK: Der/ die Schüler*in erwirbt einen regelmäßigen, wöchentlichen Unterrichtsplatz zu einem fest vereinbarten Termin für Musikunterricht bei musikplus!. Dieser Termin ist ausschließlich für ihn/ sie, gemäß der Unterrichtsart und Laufzeit, zum besprochenen Termin, exklusiv reserviert. Das Musikschuljahr beinhaltet 42,5 Wocheneinheiten. Hier ausgerechnet sind die Weihnachtsferien, die Sommerferien und gesetzliche Feiertagen des Landes Berlin, diese sind 9.5 Wochen. Diese 9.5 Wochen werden bei der Unterrichtsgebühr nicht mit berechnet und bei der Zählung der Wocheneinheiten somit übersprungen. Somit beinhaltet ein Jahresvertrag 42,5 Wocheneinheiten, ein 6 Monatsvertrag 21 Wocheneinheiten, und ein 3 Monatsvertrag 11 Wocheneinheiten. In allen anderen Berliner Ferien findet Unterricht statt. Sollten Sie in den restlichen Ferien verhindert sein, ist dies spätestens eine Woche vor Ferienbeginn, unaufgefordert, dem Lehrer und der Musikschule schriftlich bekanntzugeben. In diesem Fall kann der Lehrer einen Ausweichtermin anbieten, muss es aber nicht. Ansonsten wird der Unterricht, wie stattgefunden, berechnet. Die Unterrichtsgebühr ist im Voraus alle 3, 6 oder 12 Monate, zu begleichen. 3.1.2 Chor 3.2. Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer und wird i.d.R. in wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt. Kündigung alle drei Monate möglich. 3.3. Für 2.1.2-2.1.6 ist musikplus! in den Weihnachtsferien, den Sommerferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin geschlossen. 3.4. Sonderregelung: Sollten die Schüler, während der Schließzeiten (3.3) Unterricht nehmen wollen, ist dieser extra zu zahlen. § 4 Unterrichtsausfall 4.1. Wenn der /die Schüler*in, die für ihn exklusiv reservierten Unterrichtseinheiten nicht wahrnehmen kann, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen, gibt es keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Stunden die aufgrund ärztlich attestierter Krankheit mehr als 24 Stunden vorher abgesagt wurden, sind schriftlich nachzuweisen und werden nachgeholt. 4.2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer*In und Schüler*in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist musikplus! berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler*in nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus. Der Schüler/ Erziehungsberechtigte muss in diesem Fall der Musikschule schriftlich mitteilen, ab wann der Unterricht pausiert wird und ab wann der Unterricht wieder aufgenommen wird, Datum der E-mail zählt. 4.3. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attestes ruhen, dieser Attest ist per e-mail an musikplus! zu entrichten. In dieser Zeit fällt kein Beitrag an. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann um die ausgesetzte bescheinigte Ausfallzeit. Nach mehrwöchigem Ausfall (ab 4 Wochen) ist die Musikschule berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch einen/ einer anderen Schüler*in zu belegen. Dann muss bei Wiederaufnahme des Unterrichts ein neuer Termin vereinbart werden. 4.4. Bei Unterrichtsausfall des /der Lehrers*in, wird vom Lehrer*in eine qualifizierte Vertretung organisiert oder der ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung mit dem/der Lehrer*in nachgeholt. Der /die Lehrer*in bietet Ausweichtermine an. Wird ein beiderseitig fest vereinbarter Nachholtermin vom Schüler*in, entgegen der Absprache nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Ein Anspruch auf Unterrichtung durch einen bestimmten Lehrer*in besteht nicht. § 5 Unterrichtsbeiträge, Zahlungsmodalitäten und Rücklastschrift 5.1. Der Preis für den Musikunterricht richtet sich nach dem jeweiligen Unterrichtsvertrag. Preisänderungen werden unverzüglich mitgeteilt, mit der Bitte der Zustimmung. Stimmt der/die Kunde*in / der /die Zahler*in der Preisänderung nicht binnen eines Monats zu, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. 5.2. Das Musikschuljahr beinhaltet 42,5 Wocheneinheiten. Hier ausgerechnet sind die Weihnachtsferien, die Sommerferien und gesetzliche Feiertagen des Landes Berlin. Hieraus ergibt sich ein Jahrespreis der alle 3, 6 oder 12 Monate, im Voraus, zu begleichen ist. 5.3. Die Gebühren sind gemäß des Unterrichtsvertrages im Voraus über XXXXX ein SEPA Mandat zu begleichen. Bei einer gewählten Zahlungsmethode, 3 oder 6 Monate, wird im Digistore ein Abo abgeschlossen oder ein SEPA Mandat erteilt. 5.4 Der /die Schüler*in erhält nach Bezahlung eine Zugangsberechtigung `Ticket` zum Unterricht, was dem /der Lehrer*in vorzulegen ist und bei musikplus! hinterlegt wird. Nicht im Voraus bezahlte Unterrichtsstunden können nicht erteilt werden und verfallen. § 6 Aufsichtspflicht, Haftung musikplus! haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler*in und ihrer Begleitung. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung, die nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz unterliegt. Eine Aufsichtspflicht des/der Lehrers*in der Musikschule gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes. Für Personenschäden während des Unterrichts sowie auf dem Hin- oder Rückweg zum Unterricht haftet musikplus! nicht. Schüler*inen haften für Schäden, die musikplus! durch deren Verschulden erleidet. § 7 Salvatorische Klausel 7.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst. 7.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist. § 8 Einwilligungsklausel 8.1. Die Musikschule erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des/der Schülers*in ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den Schüler gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. 8.2. Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich. § 9 Persönlichkeitsrechte Hiermit erkläre ich/erklären wir uns einverstanden, dass die Musikschule Fotos oder Videos der Schüler*in auf ihrer Website, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der Musikschule dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt. Berlin, den 15. Februar 2022
030 91 55 76 12