5 Tage Gamecraft Junior Programmierspaß - Herbstferiencamp
9 - 11 JahreWillkommen zu einem aufregenden Abenteuer im Camp organisiert von Algorithmics School Düsseldorf!
Wir verwandeln die Schulferien in Chancen für Deine Kinder, die Welt der Programmierung, Kreativität und Teamarbeit zu erkunden. Unsere Camps sind speziell darauf ausgelegt, deine Neugier zu wecken und die Liebe zur Technologie in einer spaßigen und ansprechenden Umgebung zu fördern.
Warum Unser Camp Wählen?
Wir glauben daran, junge Köpfe durch praktisches Lernen und kreative Erkundung zu fördern. Unsere Camps bieten:
- Einführung in echte Programmierung: Kinder erleben, wie es ist, ein Entwickler zu sein, inde...
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Hervorragender Einstieg in die Welt des Programmierens! Die Beste Algorithmics School ist in Düsseldorf ! Die Algorithmics School Düsseldorf bietet eine großartige Plattform für Kinder, um spielerisch und strukturiert die Grundlagen des Programmierens zu erlernen. Mein Kind ist begeistert von den kreativen und interaktiven Unterrichtsmethoden, die komplexe Konzepte auf einfache Weise und spielerisch erklären. DieLehrer sind sehr engagiert und schaffen es, die Kinder zu motivieren und zu fördern, selbstständig Lösungen zu finden. Besonders gefällt uns, dass das Programm nicht nur technisches Wissen vermittelt, sondern auch das logische Denken, Problemlösungsfähigkeiten und die Teamarbeit stärkt. Die Lernumgebung ist sehr kindgerecht und die Aufgaben sind abwechslungsreich, sodass das Lernen nie langweilig wird. Als Eltern finden es toll, dass es nach jeder Unterricht bekommen wir eine Rückmeldung per E-Mail um den Fortschritt sehen zu können, wie unserer Kind sich weiterentwickelt. Algorithmics hat das Interesse meines Kindes an Technologie geweckt und ihm wichtige Fähigkeiten für die Zukunft vermittelt. Absolut empfehlenswert! Herzlichen Dank an euch Eliza und Elias und an den ganzen Team!
Algorithmics School DüsseldorfVon Kawtar Lattar am 30. September 2024 -
Unser Sohn (9) ist seit 3 Monaten dabei und hat schon so viel gelernt. Es ist immer gern beim Online-Kurs und macht gern danach weitere Übungen. Unser Lehrer geht auf jedes Kind ein und holt es da ab wo es grade steht und das mit viel Geduld und Einfühlungsvermögen. Unser Kind hat richtig Spaß dabei. Es ist schön zu sehen, wenn er stolz seine Ergebnisse zeigt.
Algorithmics School DüsseldorfVon Abdellah Azoum am 23. September 2024 -
Engagierte, motivierte, immer hilfsbereite und freundliche Lehrer. Bei Krankheit oder anderen Gründen, wenn die Kinder ausfallen, sind die Lehrer immer bereit, die verpasste Stunde nachzuholen. Während des Unterrichts wird sehr darauf geachtet, dass alles für die Kinder verständlich ist. Nach jedem Unterricht bekommen wir eine Zusammenfassung, was in der Stunde gemacht wurde. Das Engagement ist einfach großartig! sehr empfehlenswert !!!!'.
Algorithmics School DüsseldorfVon Tea Tsotsonava am 22. September 2024 -
Unser 11-jähriges Kind macht einen Programmierkurs in Python und ist total begeistert! Vom ersten Kennenlernen bis zum praktischen Kurs haben sich alle Mitarbeiter (Menschen) durch Herzlichkeit und serviceorientiertes Denken ausgezeichnet. Obwohl unser Kind jünger ist und im Scratch-Kurs unterfordert gewesen wäre, durfte es am Python-Kurs teilnehmen. Der Lehrer ist unglaublich nett, hilfsbereit und geduldig, besonders wenn es um die englische Sprache geht, bei der unser Kind noch aufholt. Nebeneffekt ist damit Englischkenntnisse ausbauen. Zu unserer großen Überraschung gab es sogar ein tolles Geburtstagsgeschenk mit einer handgeschriebenen Karte, die sehr persönlich fomuliert war! Absolut empfehlenswert!
Algorithmics School DüsseldorfVon Caro Fein am 20. September 2024 -
Mein Sohn nimmt seit einigen Monaten am Pyton-Kurs teil und ist wirklich begeistert davon! Er hat neue Fähigkeiten erworben und das ermutigt ihn, es immer wieder auch selbst zu versuchen. Die Leute, die die Algorithmics-Familie bilden, sind kompetent, professionell, absolut super hilfsbereit und sehr nett! Ich bin sehr zufrieden und empfehle es vor allem denjenigen, die Kinder haben, die sich für diese "Programmiere-Welt " begeistern und nach einem seriös aufgebauten Kurs suchen! Nochmals vielen Dank an Algorithmics!
Algorithmics School DüsseldorfVon barbara sandonà am 19. September 2024
Aktualisiert am: 05. Juni 2024 Für alle Nutzungsvertragsverhältnisse zwischen G Venture (nachstehend „Anbieter“) und Dritten (nachstehend „Nutzer“) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Feriencamp 1. Geltungsbereich 1.1. Sämtliche vom Anbieter gegenüber dem Nutzer erbrachten Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“). Die AGB gelten auch für alle Folgegeschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann als Nutzer, ohne dass bei Eingehung der Folgegeschäfte erneut auf die AGB Bezug genommen werden muss. 1.2. Von den AGB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Nutzungsvertragsbestandteil, es sei denn, solche werden vom Anbieter anerkannt. Eine Vornahme von Leistungen des Anbieters gegenüber dem Nutzer beinhaltet keine Anerkennung von dessen Geschäftsbedingungen. 1. Leistungsumfang 2.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen gemäß dem Nutzungsvertrag sowie dem Inhalt dieser AGB. Soweit im Rahmen der Vertragsabwicklung vom Anbieter eine zusätzliche oder ergänzende Leistung erforderlich sein sollte, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung einseitig nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und auf Rechnung des Nutzers gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters zu erbringen. 2.2 Der Anbieter bietet dem Nutzer Sommer Camps zum Erlernen des Programmierens gegen Entgelt an. Ein Camp besteht aus einer Mehrzahl von Kurseinheiten, deren Einzelheiten sich aus dem Nutzungsvertrag ergeben. 2.3 Der Anbieter ist verpflichtet, dem Nutzer im Rahmen des Camps Gelegenheit zur Kenntnisnahme der im Nutzungsvertrag vereinbarten Inhalte gemäß der Leistungsbeschreibung des Camps (nachstehend „Campinhalt“) zu geben. Sonstige Aussagen zu Campinhalten (z.B. in Werbematerial) dienen ausschließlich der Beschreibung und werden selbst weder Camp- noch Nutzungsvertragsinhalt, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren. Eine Haftung des Anbieters für vorsätzlich unrichtige Aussagen zu Campinhalten bleibt unberührt. 2.4 Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Campinhalt abzuweichen, sofern die Folgen der Abweichung dem Nutzer zumutbar sind. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Abweichung aufgrund nach Nutzungsvertragsschluss entstehender Gründe wie z.B. technischen oder didaktischen Veränderungen erforderlich ist. Zumutbar sind Abweichungen aus vorstehenden Gründen für den Nutzer dann, wenn der Campinhalt im Wesentlichen erhalten bleibt oder erweitert wird. 2.5 Die Camps finden zu den im Nutzungsvertrag vereinbarten Zeiten (nachstehend „Campzeit“) statt. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Verlegung der Campzeit. Der Anbieter ist aus wichtigen Gründen, z.B. Krankmeldung des Campleiters oder Störung der Infrastruktur, berechtigt, einzelne Kurseinheiten unter Wahrung von Wochentag und Tageszeit innerhalb des Vertragszeitraums zu verlegen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, Camps mit demselben Campinhalt nachträglich zusammenzulegen, sofern die Anzahl der Teilnehmer eines Camps nach Campbeginn vier Teilnehmer unterschreitet. Der Anbieter bestimmt die neue Campzeit gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen. 2.6 Der Anbieter stellt die zur Teilnahme am Camp erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit. Der Nutzer muss keine technischen Voraussetzungen beschaffen. Das Camp findet in der Rotterdamer Straße 135 in Düsseldorf statt. 2.7 Der Nutzer ist mit Nutzungsvertragsschluss zur Teilnahme am entsprechenden Camp berechtigt. Das Recht zur Teilnahme beinhaltet die Berechtigung zur Nutzung der bereitgestellten Ausrüstung und Materialien vor Ort. Ein Anspruch des Nutzers auf bestimmte abrufbare Materialien besteht nicht. 2.8 Eine Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem mit dem Anbieter geschlossenen Nutzungsvertrag ist ausgeschlossen. 2.9 Dem Nutzer ist jede unentgeltliche oder entgeltliche, kurzfristige oder dauerhafte Weitergabe von Campinhalten an Dritte sowie jede Art von Aufzeichnung und Vervielfältigung von Campinhalten untersagt. § 53 UrhG ist ausgeschlossen. Der Nutzer verpflichtet sich, für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Pflicht dem Anbieter eine Nutzungsvertragsstrafe in Höhe von 100,00 € für jeden einzelnen Verstoß zu zahlen. Die Geltendmachung eines über diese Nutzungsvertragsstrafe hinausgehenden Schadens behält sich der Anbieter ausdrücklich vor. 2.10 Dem Nutzer ist es untersagt, technische Maßnahmen des Anbieters zur Nutzung von Campinhalten zu überwinden, zu umgehen oder zu manipulieren. Der Anbieter ist in diesem Fall zur fristlosen Kündigung des Zugangs berechtigt; Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. 2.11 Dem Nutzer ist bekannt, dass der Campinhalt des Anbieters urheberrechtlich geschützt ist. Der Nutzer darf die Leistungen des Anbieters und die für die Leistungserbringung eingesetzten Instrumente, einschließlich der Leistungsergebnisse des Anbieters nur für die nutzungsvertraglich vereinbarten Zwecke nutzen bzw. in Anspruch nehmen und nur in dem nutzungsvertraglich vereinbarten Umfang. Die Leistungen des Anbieters werden nur gegenüber dem jeweiligen Nutzer erbracht. Eine Erweiterung des Kreises der Leistungsempfänger auf Seiten des Nutzers bedarf einer vorherigen Vereinbarung mit dem Anbieter. Eine Weitergabe der Leistungen und/oder Leistungsinstrumente an nicht vom Nutzungsvertrag umfasste Personen ist unzulässig. Eine Veröffentlichung der Leistungen des Anbieters setzt dessen ausdrückliche, schriftliche Einwilligung voraus. Die Weitergabe von Leistungsergebnissen an Dritte bedarf ebenfalls der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Anbieters. Soweit die Leistungen des Anbieters urheberrechtsfähig sind oder sonstigen Schutzrechten des geistigen Eigentums unterliegen, stehen diese Rechte ausschließlich dem Anbieter zu. Der Nutzer erhält die für die Leistungserbringung notwendigen Nutzungsrechte an den Leistungen. Dies beinhaltet ein einfaches, nicht ausschließliches, entgeltliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Nutzungsrecht. Abweichende Nutzungsrechtseinräumungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Anbieter. 3. Nutzungsvertragsschluss 3.1 Die vom Anbieter über das Internet dargebotenen Leistungen stellen lediglich eine unverbindliche Anregung gegenüber dem Nutzer zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem Anbieter dar. 3.2 Das Angebot des Nutzers erfolgt über die Internetseite des Anbieters und bedarf dessen Annahme in Textform (nachstehend „Nutzungsvertragsschluss“). Einen Anspruch auf Nutzungsvertragsschluss hat der Nutzer nicht. Soweit für ein Camp mehr Angebote als Teilnahmeplätze bestehen, erfolgt die Auswahl des Anbieters nach dem zeitlichen Eingang der Angebote. Sollte der Anbieter das Angebot des Nutzers nicht annehmen, sind Ersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen. 3.3 Mit Nutzungsvertragsschluss kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer zustande. Der Nutzungsvertrag hat eine bestimmte Laufzeit (nachstehend „Vertragszeitraum“). 4. Beendigung 4.1 Der Nutzungsvertrag des Nutzers endet automatisch mit Ablauf des Vertragszeitraums. Eine Nichtinanspruchnahme des Camps in Gänze oder in Teilen durch den Nutzer führt zu keiner Beendigung des Nutzungsvertrags. 4.2 Eine Kündigung des Nutzungsvertrags ist ausgeschlossen; das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 4.3 Mit Beendigung des Nutzungsvertrags ist der Anbieter zur Sperrung des Zugangs des Nutzers berechtigt. 4.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bis zum Beginn der ersten Kurseinheit (nachstehend „Campbeginn“) zu kündigen, sofern dieses Camp per Campbeginn nicht die in der Leistungsbeschreibung benannte Mindestanzahl an Teilnehmern erreicht. Der Anbieter wird in diesem Fall dem Nutzer die Vergütung erstatten. Ein Anspruch des Nutzers auf Nachholung des Camps besteht nicht. 4.5 Der Anbieter ist zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrags berechtigt, sofern der Nutzer schuldhaft gegen wesentliche Pflichten aus dem Nutzungsvertrag oder diesen AGB verstößt. 5. Vergütung, Bezahlung 5.1 Die Vergütung des Anbieters bestimmt sich nach der bei Nutzungsvertragsschluss geltenden Preisliste des Anbieters, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren. Sämtliche Preise des Anbieters sind Bruttopreise. 5.2 Rückerstattungen des Anbieters sind nur möglich, wenn eine Stornierung mindestens 1 Monat vor Campbeginn erfolgt. Bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Campbeginn ist lediglich eine Teilerstattung möglich. Danach muss der volle Betrag entrichtet werden. 5.3 Rabatte, Skonti oder sonstige Vergünstigungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Nutzer und Anbieter. 5.4 Die Vergütung ist mit Nutzungsvertragsschluss vorab zur Zahlung fällig. 5.5 Eine Zahlung ist ausschließlich per Lastschrift oder Überweisung zulässig. Eine Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte ist ausgeschlossen, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren. Der Nutzer hat den Anbieter von allen Kosten der Zahlungstransaktion freizustellen. 5.6 Rückerstattungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Kalendertagen vorzunehmen. 5.7 Eine Aufrechnung mit Forderungen des Anbieters ist ausschließlich mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte, wobei Ansprüche des Nutzers gemäß § 812 BGB unberührt bleiben. Zurückbehaltungsrechte aus anderen Verhältnissen mit dem Anbieter sind ausgeschlossen. 5.8 Der Anbieter ist berechtigt im Falle eines Zahlungsverzuges des Nutzers für jede Mahnung eine Schadenspauschale von 5,00 € zu berechnen; dem Nutzer steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Nutzers oder einer Zahlungsstundung durch den Anbieter ist der Nutzer zur Zahlung von Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche des Anbieters bleibt unberührt. 5.9 Einwendungen des Nutzers gegen die Vergütung sind innerhalb eines Monats nach Beendigung des Nutzungsvertrags schriftlich geltend zu machen. 5.10 Der Anbieter ist berechtigt, Forderungen gegen den Nutzer aus dem Nutzungsvertrag an Dritte abzutreten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos. Der Anbieter wird dem Nutzer die Abtretung in Textform anzeigen. 6. Haftung des Anbieters 6.1 Der Anbieter haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit dies nicht wesentliche Pflichten aus dem Nutzungsvertrag oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers betrifft. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ist im Übrigen auf vorhersehbare Schäden beschränkt. 6.2 Der Anbieter haftet nicht für Beeinträchtigungen, welche nicht der Sphäre des Anbieters zugeordnet werden können wie z.B. Streik und Arbeitskampf, technische Störungen der Übertragung einer Kurseinheit im Internet oder höhere Gewalt. 6.3 Ersatzansprüche des Nutzers gegen den Anbieter verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Nutzungsvertrags. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche aus einem vorsätzlichen Verhalten des Anbieters oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers oder Verletzungen einer wesentlichen Pflicht des Nutzungsvertrags beruhen. 6.4 Der Anbieter haftet nicht für Verlinkungen (externe Links) zu Webseiten Dritter, sofern dem Anbieter zum Zeitpunkt der Verlinkung keine Rechtsverstöße insoweit bekannt waren. Für die auf den verlinkten Webseiten bereitgestellten Inhalte und Informationen ist deren Betreiber und nicht der Anbieter verantwortlich. 6.5 Der Anbieter haftet nicht für die vom Nutzer mit Nutzungsvertragsschluss verfolgten persönlichen Zwecke. Der Nutzer trägt das Risiko dafür, dass der Campinhalt seinen persönlichen Fähigkeiten entspricht und für diesen geeignet ist. Die Auswahl des geeigneten Campinhalts obliegt dem Nutzer. Der Anbieter steht für ein tatsächliches Erlernen der vom Campinhalt umfassten Fähigkeiten beim Nutzer nicht ein. 6.6 Der Nutzer hat technische und inhaltliche Mängel einer Kurseinheit unverzüglich gegenüber dem Anbieter elektronisch anzuzeigen. 6.7 Der Anbieter haftet nicht dafür, dass seine Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Anbieter bei der Erstellung bzw. Erbringung seiner Leistungen dem Nutzer Bezeichnungen, Algorithmen, Texte, Bilder, Videos, Namen oder sonstige einem Rechtsschutz zugängliche Inhalte verschafft oder verwendet. Soweit der Nutzer aufgrund einer Nutzung der vom Anbieter erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten Dritter in Anspruch genommen wird, ist der Nutzer für den Umgang mit dieser Inanspruchnahme selbstverantwortlich. 7. Änderungen der Geschäftsbedingungen 7.1 Der Anbieter ist berechtigt diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, nicht aber mit Wirkung für die Abwicklung laufender Nutzungsverträge. Die geänderten Geschäftsbedingungen sind dem Nutzer rechtzeitig vor erneuten Nutzungsvertragsschluss zur Kenntnisnahme vorzulegen. 7.2 Der Anbieter wird im Falle einer Mitgliedschaft dem Nutzer eine Neufassung der AGB unter hinreichender Kennzeichnung der Änderungen übermitteln und auf das Widerspruchsrecht des Nutzers ausdrücklich hinweisen. Nimmt der Nutzer ohne Widerspruch weitere Leistungen des Anbieters (insbesondere Kurseinheiten) entgegen, gilt dies als Einbeziehung der AGB im veränderten Inhalt. 8. Sonstiges, Gerichtsstand 8.1 Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen der Parteien sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8.3 Die Vertragssprache ist deutsch. Im Falle einer Übersetzung dieser AGB oder des Nutzungsvertrags in eine andere Sprache ist bei Widersprüchen oder Abweichungen die 9. Datenschutz Der Anbieter gewährleistet den erforderlichen Schutz der Daten des Nutzers. Einzelheiten hierzu enthält eine gesonderte Datenschutzbestimmung. 10. Schlussbestimmungen Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar oder im Nachhinein unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und gültig. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch den Wegfall einzelner Bestimmungen eine Partei so unzumutbar benachteiligt wird, dass ihr ein Festhalten am Nutzungsvertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
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