Allgemeine Geschäftsbestimmungen
für alle Partner der Kindaling GmbH, Allerstr. 15, 12049 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Christopher Lansloot - nachfolgend bezeichnet als „Kindaling“
April 2024
1. Vorbemerkungen
- Kindaling betreibt unter der Domain www.kindaling.de, über mobile Applikationen sowie unter, ggf. noch einzurichtenden, weiteren Plattformen und mobilen Applikationen eine Online-Plattform für die Vermittlung von Aktivitäten für Kinder, Eltern und Familien.
- Über Kindaling können Interessenten („Benutzer“) Informationen über Aktivitäten von Anbietern bzw. Veranstaltern („Partnern“) im Bereich Freizeitdienstleistungen für Kinder, Eltern und Familien einholen, Aktivitäten buchen und Anfragen verschicken. Benutzer können darüber hinaus Bewertungen zu Aktivitäten abgeben. Dieses Angebot wird im Folgenden als „Benutzerbereich“ bezeichnet.
- Die Partner haben die Möglichkeit, sich in einen passwortgeschützten Bereich einzuloggen und dort ihr Profil und ihre Aktivitäten zu verwalten („Partnerbereich“).
- Für die Nutzung von Kindaling durch den Partner sowie für das Zustandekommen und die Abwicklung der von Kindaling vermittelten Buchungen durch Benutzer gelten diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Partner. Die jeweils gültige Fassung ist unter www.kindaling.de/allgemeinegeschaeftsbedingungen-partner veröffentlicht und kann dort jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.
- Für das Verhältnis zwischen Kindaling und den Benutzern gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, sowie die Datenschutzerklärung von Kindaling, die online abrufbar sind. Der Partner erklärt, diese zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Allgemeine Bestimmungen/Bevollmächtigung
- Der Partner bestätigt hiermit, bei Abschluss dieses Vertrages als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB – also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit – zu handeln.
- Bei Direktbuchungen über Kindaling: Um die direkte Online-Buchung einer Aktivität durch den Benutzer (siehe Ziffer 5) zu ermöglichen sowie den Online-Zahlungsvorgang (siehe Ziffer 7) zu vereinfachen, bevollmächtigt und ermächtigt der Partner Kindaling hiermit ausdrücklich,
- als sein Vertreter Buchungen der Benutzer entgegenzunehmen und deren Annahme zu erklären, d.h. für den Partner Verträge mit Benutzern abzuschließen;
- namens des Partners Benutzer bei Vertragsschluss über deren Widerrufsrecht zu belehren und einen etwaigen Widerruf von Benutzern entgegenzunehmen;
- bei Online-Zahlungen die Zahlung für die jeweils gebuchte Leistung im eigenen Namen für Rechnung des Partners vom Benutzer einzuziehen.
- Kindaling wird insoweit für den Partner als Handelsvertreter im Nebenberuf tätig. § 92b des Handelsgesetzbuches (HGB) ist anwendbar.
- Kindaling ist berechtigt, sich für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertragsverhältnis Dritter zu bedienen. Kindaling wird dafür Sorge tragen, dass Dritte gleichermaßen die Kindaling obliegenden Pflichten beachten.
- Der Partner ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. §354a HGB bleibt davon unberührt.
3. Vertragsschluss/Leistung und Gegenleistung/Entgeltanpassung
- Der Vertrag wird per E-Mail, am Telefon, vor Ort oder direkt auf der Webseite geschlossen. Kindaling wird,
- wenn der Vertrag vor Ort geschlossen wird, die Vertragskonditionen auf einem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Formular festhalten oder,
- wenn der Vertrag per E-Mail oder am Telefon geschlossen wird, dem Partner eine E-Mail zusenden, die die Vertragskonditionen enthält. Der Vertrag gilt als zu den bestätigten Vertragskonditionen geschlossen, wenn der Partner nicht binnen zwei Wochen nach Zugang widerspricht.
- Der Vertrag wird auch dann geschlossen, sobald der Partner einen ersten Eintrag über das Partnerportal erstellt und zur Veröffentlichung freigibt.
- Kindaling bietet den Partnern verschiedene Leistungen an. Dazu gehören unter anderem
- die Darstellung der Aktivitäten im Benutzerbereich (siehe Ziffer 4.);
- die Möglichkeit der Aktivitätsbuchung für den Benutzer (siehe Ziffer 5.);
- die Möglichkeit der Vermittlung von Buchungsanfragen für den Benutzer (siehe Ziffer 6);
-
Die Parteien vereinbaren bei Vertragsschluss, welche Leistungen der Partner in Anspruch nehmen wird.
- Kindaling bietet verschiedene Bezahlmodelle an:
- eine Provision für eine Buchung oder
- eine Provision für eine Buchungsanfrage oder
- einen monatliche/halbjährliche/jährliche Beitrag oder
- einen monatliche/halbjährliche/jährliche Beitrag als auch eine Provision für eine Buchung als auch eine Provision für eine Buchungsanfrage beinhalten können.
- einen einmaligen Beitrag
- Die Parteien werden bei Vertragsschluss gesondert festhalten, ob und in welcher Höhe eine Provision für eine Buchung und/oder eine Buchungsanfrage und/oder ein monatlicher/halbjährlicher/jährlicher Beitrag vereinbart wurde. Bei der Provision für eine Buchung bzw. eine Buchungsanfrage handelt es sich um einen prozentualen Anteil an dem jeweiligen durch die Buchung über die Website vermittelten Bruttoumsatz des Partners oder um eine Fixgebühr pro Buchung bzw. Buchungsanfrage.
- Kindaling ist bei der Gestaltung seiner Preise abhängig von der Preisgestaltung seiner Partner. Kindaling behält sich deshalb das Recht vor, die Höhe des monatlichen/halbjährlichen/jährlichen Beitrags (wenn ein Beitrag bei Vertragsschluss vereinbart wurde) und der Provision für eine Buchungsanfrage bzw. Buchung (wenn eine Provision bei Vertragsschluss vereinbart wurde) während der Vertragslaufzeit in einem für beide Parteien nach Abwägung beider Interessen zumutbaren Rahmen anzupassen. Kindaling wird den Partner auf die beabsichtigte Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Anpassung per E-Mail oder Briefpost hinweisen. Dem Partner steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisanpassung zu. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Mitteilung über die Preisanpassung seine Kündigung gegenüber Kindaling erklärt. Die Mitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und die Frist des Sonderkündigungsrechts sowie auf die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens der Kündigung enthalten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung bei Kindaling. Im Fall der Kündigung gelten die bestehenden Preise bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.
- die Entgegennahme von Online-Zahlungen (siehe Ziffer 7.) für den Partner.
4. Profilerstellung und -darstellung, Preisgestaltung
- Der Partner hat die Möglichkeit, seine Aktivitäten-Einträge im Partnerbereich von Kindaling anzulegen. Daraufhin wird jede erstellte Aktivität im Benutzerbereich von Kindaling mit einem eigenen Profil dargestellt. Dieses Profil wird nach einem standardisierten Muster erstellt und enthält die wesentlichen Informationen über die Leistungen des Partners. Dazu gehören auch die gesetzlich notwendigen Informationen (siehe 4.2) und die Geschäftsbedingungen, soweit diese vom Partner mitgeteilt wurden. Darüber hinaus legt der Partner bei der Erstellung des Profils die Zahlungsmethode fest (Online Zahlung über Kindaling und/oder Vor-Ort-Zahlung bzw. per Überweisung direkt an den Partner ).
- Der Partner verpflichtet sich, die zur Darstellung auf seinen Profilen und in der Buchungsfunktion auf der Website notwendigen Informationen zu seinem Leistungsangebot Kindaling zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören auch alle Informationen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten einschließlich der Verpflichtung zur Partnerkennzeichnung („Impressumspflicht“, geregelt in § 5 Telemediengesetz) notwendig sind. Der Partner hat Kindaling jegliche Änderungen dieser Informationen unverzüglich mitzuteilen. Es ist die Pflicht des Partners, die Informationen auf dem Profil auf Richtigkeit oder Aktualität zu überprüfen und ggf. Kindaling auf fehlerhafte Informationen unverzüglich hinzuweisen.
- Der Partner verpflichtet sich, die Preise für die über Kindaling angebotenen Aktivitäten nicht höher zu gestalten als die Preise für die vom Partner selbst, z.B. auf dessen Website, angebotenen entsprechenden Aktivitäten.
- Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Angebot keine Kontaktangaben, keine direkten Verweise und keine Links zu dem Partner oder zu dessen Website, App, Plattform, Tool oder sonstigen Geräten enthalten dürfen, und auch nicht zu Websites, Apps, Plattformen, Tools oder sonstigen Geräten Dritter.
- Kindaling behält sich vor, das für das Profil verwendete Muster zu verändern oder nach Rücksprache mit dem Partner Informationen aus dem Profil zu entfernen, soweit dadurch keine gesetzliche Pflicht des Partners verletzt wird.
- Der Partner verpflichtet sich, keine rechtswidrigen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte in seinem Profil zu veröffentlichen oder Kindaling zur Verfügung zu stellen. Der Partner stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Bilder frei von Rechten Dritter sind, insbesondere keine Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Designrechte Dritter verletzen. Sollte Kindaling wegen der Veröffentlichung des Profils des Partners von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Partner Kindaling von solchen Ansprüchen, einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung, frei. Kindaling behält sich das Recht vor, Inhalte zu sperren oder zu löschen, wenn der Verdacht einer Rechtsverletzung, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten, besteht. Kindaling hat insbesondere das Recht, im Falle einer Abmahnung Inhalte so lange zu sperren, bis der Partner in geeigneter Form die Rechtmäßigkeit des jeweiligen Inhalts nachgewiesen hat. Schadensersatzansprüche des Partners gegen Kindaling wegen solcher Sperrungen/Löschungen sind, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Benutzer haben die Möglichkeit, die Leistung des Partners zu bewerten. Kindaling ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Bewertungen auf der Website nach eigenem Ermessen zu veröffentlichen. Kindaling hat keinen Einfluss auf die Bewertungen durch die Benutzer. Kindaling behält sich das Recht vor, Bewertungen zu löschen. Kindaling macht sich den Inhalt der Bewertungen ausdrücklich nicht zu Eigen. Kindaling wird die Bewertungen von Partnern auch nicht auf etwaige Gesetzes-, Vertrags- oder sonstige Regelverstöße prüfen, jedoch deren Löschung unverzüglich prüfen, sobald es Hinweise auf Rechtsverstöße gibt. Kindaling wird die Benutzer verpflichten, bei ihren Bewertungen gesetzliche und vertragliche Vorschriften zu beachten. Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwiderläuft, ist untersagt. Insbesondere ist es Partnern untersagt, Bewertungen über sich selbst abzugeben oder Dritte damit zu beauftragen.
5. Online-Buchung
- Damit Benutzer Buchungen durchführen können, ist es notwendig, dass die durch den Partner in das Profil eingepflegten Daten zutreffend sind. Insbesondere wird der Partner dafür Sorge tragen, dass die im Profil als buchbar angegebenen Aktivitäten und freien Plätze tatsächlich verfügbar sind und die gebuchte Aktivität für den Benutzer zur Verfügung stehen wird.
- Die von Kindaling angebotenen Leistungen können nur funktionieren, wenn Benutzer bei der Buchung auf die Durchführung der Aktivität vertrauen dürfen. Die Ablehnung von Buchungen für als verfügbar angegebene Aktivitäten ist damit nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Das ist der Fall, wenn dem Partner die Wahrnehmung des Termins unmöglich ist und er die Unmöglichkeit nicht zu verschulden hat. Lehnt der Partner trotzdem einen Termin ab, entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Buchungsprovision gleichwohl, unabhängig davon, ob die Aktivität mit dem Benutzer stattfindet. Kann der Partner eine Aktivität nicht wahrnehmen, hat er das Kindaling unverzüglich mitzuteilen.
- Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung des Preis- und Leistungsangebotes gegenüber dem Benutzer, wie im Profil der Aktivität dargestellt.
- Im Rahmen der Buchung und des Vertragsschlusses wird Kindaling den Benutzer durch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen über das ihm gegenüber dem Partner zustehende gesetzliche Widerrufsrecht belehren und als Vertreter des Partners etwaige Widerrufserklärungen in Empfang nehmen. Widerruft der Benutzer seine Erklärung, wird Kindaling den Partner unverzüglich darüber informieren. Erfolgt der Widerruf über den Partner, so wird dieser unverzüglich Kindaling darüber informieren.
- Zur Klarstellung: Kindaling vermittelt lediglich Benutzeranfragen und/oder tritt als Vertreter des Partners auf. Kindaling steht daher nicht dafür ein, dass die Benutzer vereinbarte Termine bei entsprechenden Aktivitäten tatsächlich wahrnehmen oder sonstige vertragliche Pflichten gegenüber dem Partner erfüllen. Kindaling steht unabhängig davon, ob ein Benutzer seine Aktivität wahrnimmt, die mit dem Partner vereinbarte Buchungsprovision zu.
6. Online-Buchungsanfrage
- Wenn für bestimmte Aktivitäten die Buchungsfunktion nicht möglich ist oder durch den Partner nicht erwünscht wird, können Benutzer über ein entsprechendes Kontaktfeld im Profil des Partners unverbindliche Buchungsanfragen stellen. Der Partner wird automatisch per E-Mail über eine eingegangene Buchungsanfrage informiert.
- Der Partner verpflichtet sich, Buchungsanfragen gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln und zu beantworten. Der Partner soll eine über Kindaling eingehende Anfrage unverzüglich, spätestens vor Ablauf von 48 Stunden, beantworten. Kindaling kann eine über den Dienst eingehende unbeantwortete Buchungsanfrage eines Benutzers 48 Stunden nach Eingang löschen. Eine am Wochenende oder gesetzlichen Feiertag eingegangene Anfrage gilt als am darauffolgenden Werktag eingegangen.
7. Online-Zahlung/Zahlungen über den Partner
- Die Benutzer haben die Möglichkeit, die gebuchten Leistungen bei der Buchung online auf der Website zu bezahlen („Online-Zahlung“) oder die Bezahlung direkt beim Partner vorzunehmen („Vor-Ort-Zahlung“ bzw. „Überweisung“).
- Entscheidet sich der Benutzer für die Zahlung direkt beim Partner, nimmt der Partner die Zahlung für die über die Website gebuchten Leistungen entgegen. Im Falle einer Zahlung per Überweisung, ist der Partner verpflichtet, dem Benutzer die Kontoinformationen zur Verfügung zu stellen. Die darin enthaltene Buchungsprovision wird Kindaling dem Partner gem. Ziffer 8 in Rechnung stellen.
- Bei Online-Zahlung (z.B. mit Paypal) durch den Benutzer zieht Kindaling als Vertreter des Partners die Zahlung für die jeweilige Buchung im eigenen Namen für Rechnung des Partners gegenüber dem Benutzer ein und zahlt diese an den Partner nach Maßgabe der vereinbarten Auszahlungsbedingungen (siehe Ziffer 8) aus. Kindaling und dem Partner steht es frei, bei Vertragsschluss eine Transaktionsgebühr für die Entgegennahme und Weiterleitung der Online-Zahlungen zu vereinbaren.
8. Rechnungslegung und Zahlungen
- Kindaling wird dem Partner bis spätestens zum 15. des Monats Rechnung legen über die im Vormonat auf den Partner entfallenden über die Online-Zahlung erzielten Buchungsumsätze („Partnererlöse“) sowie die an Kindaling zu entrichtenden Transaktionsgebühren, Buchungsprovisionen, monatliche Nutzungsgebühr und andere vereinbarte Gebühren („Partnergebühren“). Die Rechnungslegung erfolgt per E-Mail oder postalisch. Die Rechnungslegung kann auch per Gutschrift erfolgen. Der Rechnungsbetrag wird dem Partner zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
- Kindaling wird dem Partner einen etwaigen Gutschriftbetrag spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung auf das Kindaling bei Vertragsschluss mitgeteilte Bankkonto überweisen.
- Zahlt der Partner seine ihm in Rechnung gestellten Partnergebühren nicht rechtzeitig oder vollständig und gerät damit in Zahlungsverzug, ist Kindaling berechtigt, die Möglichkeit der Vor-Ort-Zahlung bzw. Überweisung aus dem Profil des Partners zu entfernen und bei Buchungen von dessen Dienstleistungen durch den Benutzer nur noch die Online-Zahlung zuzulassen. Das gilt, solange der Partner die ausstehenden und fälligen Rechnungen nicht vollständig ausgeglichen hat. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
- Monatliche bzw. jährliche Gebühren werden regelmäßig in Rechnung gestellt. Bei monatlichen Gebühren ist es zwingend erforderlich am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
- Der Partner versteht und erkennt an, dass Kindaling ein gewerblicher Buchungsvermittler ist und keine Partner-Dienstleistungen zugunsten des Benutzers erbringt. Der Vertrag über die Partner-Dienstleistungen besteht zwischen dem Partner und dem Kindaling-Kunden bzw. Benutzer. Infolgedessen obliegt es dem Partner, soweit er umsatzsteuerpflichtig ist, auf den Gesamtbetrag der Buchung die Umsatzsteuer zu berechnen und dem Benutzer auf entsprechende Anfrage einen Umsatzsteuerausweis zur Verfügung zu stellen. Kindaling berechnet dem Partner nur Umsatzsteuer auf die Provision, als Gegenleistung für die Erbringung der Kindaling-Dienstleistungen.
- Der Partner verpflichtet sich dem Buchenden auf Nachfrage eine Rechnung über die gebuchte Leistung auszustellen, ungeachtet dessen, ob die Zahlung bei Buchung über Kindaling oder den Partner direkt stattgefunden hat.
9. Stornierungsbedingungen und Widerrufsrecht
- Der Partner hat die Möglichkeit, seine eigenen Buchungs- und Stornierungsbedingungen einheitlich für alle Angebote zu erfassen. Die AGB des Partners gelten für alle Buchungen über Kindaling. Benutzer müssen diese AGB bei Buchung bestätigen. Dafür müssen die AGB vom Partner bei Kindaling hinterlegt werden.
- Hat der Partner keine eigenen AGB hinterlegt, gelten die Nutzungsbedingungen von Kindaling.
10. Benutzerdaten/Datenschutz und Vertraulichkeit
- Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Parteien werden insofern übermittelte Daten (iSd § 11 Abs. 3 BDSG) der Benutzer nur zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages verarbeiten oder nutzen.
- Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Vertrages sowie alle weiteren vertraulichen Informationen und Tatsachen, von denen sie im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen, streng vertraulich zu behandeln, nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung endet mit Ablauf von 1 Jahr nach Vertragsende.
11. Nutzungsrechte
- Kindaling räumt dem Partner die zum Zweck der Nutzung der in Ziffer 3 genannten Dienste erforderlichen Rechte ein. Dem Partner wird daher das Recht eingeräumt, die Funktionalitäten der Website für die Vertragszwecke zu nutzen. Da der Zugriff auf Kindaling über den Webbrowser erfolgt, besteht kein Recht zur Vervielfältigung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Nutzung von Kindaling.
- Der Partner räumt Kindaling für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (u.a. Name, Logo, Fotomaterial, Aktivitätsangebot, etc.) ein räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches unentgeltliches Nutzungsrecht für die Dauer dieses Vertrages ein. Insbesondere gestattet der Partner Kindaling, die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen im Rahmen von Werbemaßnahmen für den Dienst zu verwenden. Dies umfasst insbesondere das Recht von Kindaling, die vom Partner übermittelten Inhalte
- im Internet zum Zwecke des Online-Marketings öffentlich zugänglich zu machen, sowohl auf von Kindaling betriebenen Webseiten, mobilen Apps als auch auf Websites Dritter, insbesondere über soziale Netzwerke und Plattformen wie Facebook, Twitter, Youtube oder Google Plus usw.;
- als Keywords und/oder im Anzeigentext von Werbekampagnen über Suchmaschinen (z.B. Google-AdWords) einzusetzen;
- für sonstige Maßnahmen des Online-Marketings und der Suchmaschinenoptimierung einzusetzen;
- im Rahmen von Print-Werbeaktionen auf Flyern, Plakaten, Aufklebern usw. in beliebiger Anzahl zu vervielfältigen und die Vervielfältigungsstücke zur Bewerbung des Dienstes zu verbreiten;
- im Rahmen von selbst produzierten oder von Dritten produzierten Werbespots (Audio / Video) öffentlich zu senden bzw. senden zu lassen (Radio / TV) oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen;
- im Rahmen von etwaiger Berichterstattung (Rundfunk, TV, Presse, Blogs, etc.) Dritten zum Zwecke der Berichterstattung zur Verfügung zu stellen.
- Der Partner garantiert, dass alle Kindaling zur Verfügung gestellten Inhalte im Sinne von 10.2 frei von Rechten Dritter sind und dass er folglich berechtigt ist, Kindaling die Nutzungsrechte an diesem in dem vorstehend aufgeführten Umfang einzuräumen bzw. die Benutzung zu gestatten. Soweit Kindaling von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Inhalte wegen der Verletzung ihrer Rechte in Anspruch genommen wird, stellt der Partner Kindaling von solchen Ansprüchen frei. Das bedeutet, dass er die dadurch entstehenden Kosten (z.B. Anwalts- und/oder Gerichtskosten, Schadensersatzansprüche, Vergleichskosten) in angemessener Höhe zu tragen hat.
- Kindaling ist berechtigt, etwaige Einträge des Partners und die Rangliste der verschiedenen Partner (Ranking) auf der Website frei zu verwalten.
12. Haftung und Freistellung
- Kindaling wird nicht Vertragspartner des Benutzers. Die über die Website gebuchten Leistungen und ihre vertragsgemäße Erfüllung schuldet dem Benutzer ausschließlich der Partner. Auf dieser Grundlage verpflichtet sich der Partner, Kindaling von allen wegen einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus seinem Vertragsverhältnis mit dem Benutzer geltend gemachten Ansprüchen und von allen auf einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften beruhenden Schadensersatzforderungen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.
- Kindaling haftet nicht für Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der Website, soweit dies außerhalb der Kontrolle von Kindaling steht. Insbesondere bestehen keine Ansprüche gegen Kindaling, soweit eine nicht bestehende Verfügbarkeit Auswirkungen auf Verträge zwischen dem Partner und den Benutzer hat, etwa, weil ein Partnerprofil nicht eingesehen werden kann oder eine Buchung nicht zustande kommt.
- Kindaling und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder um die Verletzung von solchen vertragswesentlichen Pflichten, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erreicht werden könnte und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten sind etwaige Schadenersatzansprüche auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
13. Partner-Support
- Es ist ein Grundsatz von Kindaling, seine Dienste leichtverständlich, nutzerfreundlich und übersichtlich zu gestalten. Sollte der Partner Fragen an Kindaling bezüglich eines Dienstes haben, können diese über die E-Mail-Adresse support@kindaling.de an Kindaling gestellt werden. Kindaling bemüht sich, diese zeitnah zu beantworten.
- Der Partner kann seine Anfragen auch telefonisch an Kindaling richten, soweit dieser Support angeboten wird. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
14. Vertragsdauer und Kündigung
- Bei Bezahlmodell Provision: Falls die Parteien bei Vertragsschluss nichts anderes bestimmen, wird der Vertrag für unbestimmte Dauer geschlossen. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einer Woche zum Ende eines Kalendermonats in Schrift- oder Textform zu kündigen, soweit bei Vertragsschluss keine abweichende Vereinbarung diesbezüglich getroffen wurde. Die im Kündigungszeitraum anfallenden Umsätze unterliegen weiterhin dieser Vereinbarung. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei einem monatlichen Beitrag: Falls die Parteien bei Vertragsschluss nichts anderes bestimmen, wird der Vertrag für unbestimmte Dauer geschlossen. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einer Woche zum Ende eines Kalendermonats in Schrift- oder Textform zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei einem halbjährlichen/jährlichen Beitrag: Falls die Parteien bei Vertragsschluss nichts anderes bestimmen, wird der Vertrag für unbestimmte Dauer geschlossen. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit (halbjährlich oder jährlich) in Schrift- oder Textform zu kündigen. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag, an dem das Angebot auf Kindaling erstmalig online gestellt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Kündigung des Partners kann schriftlich an Kindaling GmbH, Allerstr. 15, 12049 Berlin oder per E-Mail an support@kindaling.de erfolgen.
- Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Partner keinen Zugriff mehr auf den Partnerbereich von Kindaling. Der Partner ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu exportieren und zur weiteren Verwendung zu sichern. Kindaling ist berechtigt, die Daten nach Ende der Vertragslaufzeit ohne weitere Vorankündigung endgültig zu löschen.
- Mit Beendigung des Vertrags endet auch die Tätigkeit von Kindaling als Handelsvertreter für den Partner.
15. Änderung dieser Vertragsbestimmungen
- Kindaling ist berechtigt, aus wichtigen Gründen (z.B. Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktbedingungen, technische Neuerungen oder Weiterentwicklungen) einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen in Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen für den Partner zumutbar sind und die Änderungen nicht über den erforderlichen Umfang hinausgehen.
- Kindaling wird den Partner auf die beabsichtigten Änderungen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder Briefpost hinweisen und ihm die neu gefassten Vertragsbestimmungen zur Verfügung stellen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und die Frist des Widerspruchs sowie auf die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang des Widerspruchs bei Kindaling. Bei fristgerechtem Widerspruch hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist und Form zu kündigen. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gelten die Allgemeinen Vertragsbestimmungen unverändert fort.
16. Schlussbestimmungen
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags hiervon unberührt. Die Parteien bemühen sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
- Das den Vertragsschluss bestätigende Schreiben, die Vertragskonditionen und diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen enthalten sämtliche Abreden zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestimmungen des Partners werden nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Kindaling und dem Partner, es sei denn, Kindaling hat der Verwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts Anwendung.
- Handelt es sich bei dem Partner um einen Kaufmann, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Berlin.