Film und Englisch Camp Spitzingsee
10 - 15 JahreIn den Bergen filmen
- Englische Sprachferien in Deutschland
- mit Übernachtung
- nur qualifizierte englischsprachige Betreuer
- 20 Unterrichtseinheiten Englisch
- keine Englisch-Vorkenntnisse erforderlich
- Filmprojekt am Nachmittag
- Anleitung durch qualifizierte englischsprachige Lehrkräfte
- editierte Filme für jeden Teilnehmer
- Sportangebot
- und vieles mehr
FilmCamp Spitzingsee
Könntest du dir ein Leben ohne Filme vorstellen? Filme sind einfach überall. Du kannst sie im Fernsehen anschauen, im Kino, am Computer oder mit dem Handy. Jeder liebt e...
- Überweisung
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wir wahren erste mal dabei und fanden es super. Volle 5 Sterne für den Betreuung, den Unterhaltung, Erzieher, das complete Team, die Idee englich zu lernen und Fussbal zu spielen einfach nur TOP. Vielen Dank wir sehen und bestimmt wieder. Große Dankeschön.
Fußball und Englisch Daycamp im OlympiaparkVon Carmelo am 15. April 2023 -
Ich habe mein Kind 11. für Wannsee angemeldet und bin schlichtweg entsetzt. Kommunikation gleich Ignorenz. Zwei Tage um einen Rückruf vom Büro „gebettelt“, am dritten Tag endlich jemanden erreicht. Camphandy schlecht erreichbar. „Muttersprachler“ sprechen weder vernünftig Deutsch noch Englisch. Als ich mich bei der Geschäftsleitung beschweren wollte, wurde mir die Auskunft verweigert. Nie wieder!
Erlebniscamp und Englisch in WannseeVon TTSERETELIKIEHN am 06. August 2023 -
Meine Kinder finden es toll
Oskar lernt Englisch - Frühenglisch, SprachCamps & Sprachreisen für KinderVon Sem Schweiger am 27. November 2019 -
Mein Sohn war jetzt zum dritten Mal in einem Oskar Camp. Zweimal ohne Übernachtung und jetzt im Herbst im Sportcamp auf Schloss Boizenburg. Ihm hat es jedesmal super gefallen und er möchte unbedingt wieder hin. Auch der Englischunterricht bzw. das Sprechen im Camp scheint zu wirken. Er ist jetzt in der fünften Klasse und Englisch macht im Spaß. Er interessiert sich für die Sprache - und bringt sehr gute Noten nach Hause. Fazit: Absolut empfehlenswert. Daher kann ich auch nicht die anderen Bewertungen nachvollziehen. Aber wahrschenlich kann man es auch nicht jedem Kind recht machen. An die Oskars: Vielen Dank. Macht weiter so!!!
Oskar lernt Englisch - Frühenglisch, SprachCamps & Sprachreisen für KinderVon Florian Bodemeyer am 21. Oktober 2019 -
Wir haben heute unsere Tochter aus dem Actioncamp Burg Rieneck abgeholt. Sie ist absolut begeistert und würde am liebsten direkt das nächste Camp buchen. Sie war in der Klasse von Duncan und von seinem Unterricht begeistert. Auch der Campdirektor Kenny und alle Betreuer haben sich ganz toll um die Kinder gekümmert. Es wurde wirklich die ganze Zeit Englisch gesprochen, selbst die Gute-Nacht- Geschichte war auf Englisch. Wir als Eltern sind ebenfalls begeistert und werden Ihr ganz sicher noch mehr Feriencamps bei Euch ermöglichen. Vielen Dank für alles und auch Liebe Grüße von Lena.
Oskar lernt Englisch - Frühenglisch, SprachCamps & Sprachreisen für KinderVon Heiko Winkler am 16. Juni 2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SprachCamps Deutschland. Stand 08_2022 Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter (nachfolgend Oskar lernt Englisch) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus. 1. ANMELDUNG UND ABSCHLUSS DES VERTRAGES Zusammen mit der Internetseite bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SprachCamps Deutschland die gesamten Vorinformationen zu den SprachCamps und sind integraler Bestandteil des Reisevertrages. Mit der Zusendung des Buchungsformulars erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SprachCamps Deutschland der Oskar lernt Englisch GmbH einverstanden und bietet den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt innerhalb von 14 Tagen mit dem Zugang der Anmeldebestätigung von Oskar lernt Englisch zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Oskar lernt Englisch dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches Oskar lernt Englisch für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Oskar lernt Englisch bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen wurde und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt hat. Der Buchende ist Vertragspartner auch für Buchungen, die dritte Personen betreffen, sofern sie durch ihn vorgenommen werden. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass alle Sorgeberechtigten mit der Teilnahme des Kindes am SprachCamp einverstanden sind. 2. UNSERE LEISTUNGEN Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in Prospekt bzw. auf der Webseite, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden werden in die Anmeldebestätigung aufgenommen. Besondere Wünsche, wie z. B. Unterbringung mit Freunden oder eine bestimmte Zimmerart, versucht Oskar lernt Englisch nach Möglichkeit zu erfüllen, übernimmt hierfür jedoch keine Garantie. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und von Oskar lernt Englisch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, so werden die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen erstattet. 3. ZAHLUNGSWEISE Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und den Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung soweit nicht anders vereinbart von 120,- € für SprachCamps mit Übernachtung, 50,- € für SprachCamps ohne Übernachtung, jedoch nicht mehr als 20 % des Reisepreises, fällig. Der Reisepreis ist abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung mit Aushändigung der weiteren Reiseunterlagen, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aufgrund Nichterreichens der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl nicht mehr ausgeübt werden kann, spätestens jedoch vier Wochen vor Reiseantritt, fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrift. Leistet der Kunde die fälligen Zahlungen nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Oskar lernt Englisch zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Oskar lernt Englisch berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten. 4. RÜCKTRITT DES KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSON, WIDERRUF Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Oskar lernt Englisch. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Kunden oder bei Nichtantritt der Reise steht Oskar lernt Englisch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von dem Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Als Entschädigung, für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Reisevorbereitungen werden die folgenden Ersatzpauschalen berechnet: • bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn eine Pauschale in Höhe der Anzahlung • bei Rücktritt bis 40 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises • bei Rücktritt bis 20 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises • bei Rücktritt von weniger als 20 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. Eine Erstattung der gebuchten Reiseversicherung ist nicht möglich und daher nicht in den o. a. Pauschalen enthalten. Dies beeinträchtigt nicht das Recht des Kunden nachzuweisen, dass Oskar lernt Englisch keine oder geringere Aufwendungen als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt. Ein Anspruch des Kunden nach Abschluss des Reisevertrages auf Änderung des Reiseortes oder des Reisetermines (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, so kann Oskar lernt Englisch eine Umbuchungsgebühr von 25,- € geltend machen. Innerhalb einer angemessenen Frist kann der Kunde auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Oskar lernt Englisch kann dem widersprechen, falls der Dritte den Reiseanforderungen nicht entspricht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die dadurch entstehenden Mehrkosten. Für diese Umbuchung kann Oskar lernt Englisch eine Umbuchungsgebühr von 25,- € geltend machen. Gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB Ein besteht für den Reisenden kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurden. 5. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN WASSERSPORT Unter Wassersport werden Windsurfen, Segeln, Kitesurfen, Wasserski, Wakeboarding, Kanu- und Kajakfahren und alle anderen Sportarten verstanden, die mit Hilfsmitteln auf oder im Wasser stattfinden. Wassersport findet in der Natur statt und ist von ihr abhängig. Bei Ausfall des Wassersportprogramms oder eines Teiles davon wegen Schlechtwetters besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon. Das Material ist grundsätzlich versichert. Bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung leistet die Versicherung jedoch keinen Ersatz. Gleiches gilt für Schäden, die infolge von Missachtung der Anweisungen oder der Sicherheitsbestimmungen entstehen. In diesen Fällen ist der Teilnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, dass der Teilnehmer gesundheitlich und sportlich in der Lage ist am Wassersport teilzunehmen und mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser frei schwimmen kann. Über den Wegfall dieser Voraussetzungen ist Oskar lernt Englisch unverzüglich zu informieren. Wenn die Voraussetzungen während der Reise entfallen, kann der Teilnehmer vom Wassersport ausgeschlossen werden oder, wenn möglich, anderen, für ihn gefahrlosen Beschäftigungen zugewiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon besteht hierbei nicht. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern, Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen. 6. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN REITSPORT Aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer eine Reitkappe und geeignete Bekleidung und Schuhe beim Reiten ständig tragen. Den Hinweisen und Anordnungen des Reiterhofpersonals zum Betriebsablauf, insbesondere zum Umgang mit den Pferden, ist Folge zu leisten. Sollte ein Teilnehmer wiederholt den Anweisungen des Reiterhofpersonals keine Folge leisten und damit sich, andere Teilnehmer oder Pferde gefährden, so kann er von den Reitsportveranstaltungen ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teiles davon besteht hierbei nicht. 7. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN SEGELSCHIFF PIPPILOTTA Mit der Einschiffung an Bord wird jeder Teilnehmer Mitglied der Besatzung. Jeder Teilnehmer nimmt im Rahmen der eigenen Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord wie Segelmanöver, See- und Hafenwache, Ruder, Ausguck, Backschaft und Reinschiff teil und verpflichtet sich, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Das Schiff wird am Ende des Törns von den Teilnehmern gründlich gereinigt und sauber hinterlassen. Sollte ein Törn ausfallen, erhalten die Teilnehmer den vollen Reisepreis erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Abgangs- bzw. Ankunftshäfen und -zeiten können aus einem wichtigen Grund verändert werden. Die Teilnehmer haften für die von ihnen verursachten Schäden am Schiff, seiner Einrichtung und Ausrüstung. Außerdem obliegt ihnen die Einhaltung der Pass- und Zollvorschriften. 8. ABHOLUNG, KRANKHEITSKOSTEN Falls am Rückreisetag der Teilnehmer am Camport nicht bis zu dem in den Reiseunterlagen angegebenen Zeitpunkt abgeholt wurde, so kann der Teilnehmer ohne weitere Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten den lokalen Jugendbehörden bzw. dem Kindernotdienst übergeben werden. Entstehen Kosten aus der verspäteten Abholung oder der Nicht-Abholung, so sind diese vom Kunden zu tragen. Werden Teilnehmer nicht vom DayCamp abgeholt, so können sie nach einer angemessenen Frist auf Kosten des Kunden zum Kindernotdienst gebracht, bzw. den Jugendbehörden übergeben werden. Die Zeit nach Ende des DayCamps bis zur Abholung kann als Betreuungszeit in Rechnung gestellt werden. Sollte ein Kind während des Aufenthaltes im SprachCamp ärztliche Hilfe benötigen, so gehen alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten zum Arzt/ Krankenhaus, Kosten der medizinischen Versorgung) zu Lasten des Kunden und sind umgehend nach Vorlage von Belegen zu erstatten. 9. FREIZEITAKTIVITÄTEN Alle Freizeitaktivitäten und Ausflüge, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind im Reisepreis enthalten. Sie können jedoch von Camp zu Camp variieren und sind ggf. von den Wetterbedingungen abhängig und natürlich von den Interessen der Teilnehmer. Alle genannten Sport- und Kreativaktivitäten und Ausflüge sind als Beispiele zu verstehen. Ein Anspruch auf Angebot oder Teilnahme an bestimmten Sport- und Kreativangeboten und Ausflügen besteht ausdrücklich nicht. Durch seine Anmeldung erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass das Kind an allen beschriebenen Aktivitäten, Sport- und Workshopangeboten im Camp teilnehmen darf, sofern er nichts anderes ausdrücklich erklärt. 10. LEISTUNGSÄNDERUNGEN Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (Leistungsänderungen) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Oskar lernt Englisch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Leistungsänderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Oskar lernt Englisch ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Sollte die notwendig werdende erhebliche Leistungsänderung eine wesentliche Reiseleistung betreffen, so ist der Kunde berechtigt, in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Oskar lernt Englisch eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. Oskar lernt Englisch verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 11. GEPÄCKBEFÖRDERUNG Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Teilnehmer ein Koffer oder eine Reisetasche sowie ein Handgepäckstück. Abweichungen hiervon sind vor Reiseantritt mit Oskar lernt Englisch abzustimmen. 12. PASS- UND VISAVORSCHRIFTEN Oskar lernt Englisch steht dafür ein, den Kunden über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Oskar lernt Englisch haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn sie mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, Oskar lernt Englisch hat die Verzögerung zu vertreten. Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst erantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass der Reisepass sowie sonstige benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen. 13. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern während der Reise werden von Oskar lernt Englisch zur werblichen Darstellung der Reiseangebote von Oskar lernt Englisch verwendet. Das Einverständnis hierfür gilt als erteilt, sofern bei der Reisebuchung dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. 14. INFORMATIONSVERTRAG Oskar lernt Englisch verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, ihn regelmäßig per Newsletter mit Hinweisen zum Englischlernen, Tipps und Tricks der englischen Sprache und mit Informationen zum Angebot von Oskar lernt Englisch bezüglich SprachCamps, Sprachreisen und Sprachkursen zu versorgen. Der Kunde kann den Informationsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, in dem er am Ende des Newsletters auf den Link „Abmelden“ klickt oder Oskar lernt Englisch die Kündigung in schriftlicher Form zukommen lässt. 15. AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG/ MINDESTTEILNEHMERZAHL Oskar lernt Englisch kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuelle Mehrkosten, z. B. für die Heimreise, gehen zu Lasten des Kunden. Erstattungen erfolgen entsprechend den Regelungen unter 4. RÜCKTRITT DES KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSON, WIDERRUF. Oskar lernt Englisch kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Reiseausschreibung beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss und in der Buchungsbestätigung wird die Mindestteilnehmerzahl sowie die späteste Rücktrittsfrist angegeben. Oskar lernt Englisch ist verpflichtet, dem Kunden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Oskar lernt Englisch unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Oskar lernt Englisch unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten. 16. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG Die Haftung von Oskar lernt Englisch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Oskar lernt Englisch für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernimmt Oskar lernt Englisch keine Haftung. Ausnahme: Die Wertgegenstände werden Oskar lernt Englisch ausdrücklich zur Verwahrung übergeben. Verursacht ein Teilnehmer Schäden an den Campunterkünften, dem Eigentum von Oskar lernt Englisch oder dem Eigentum anderer Leistungsträger, so sind diese von dem Teilnehmer zu tragen. Benötigt ein Teilnehmer während der Reise ärztliche Hilfe oder medizinische Betreuung, so sind sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen. Oskar lernt Englisch haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Oskar lernt Englisch sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. Oskar lernt Englisch haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Oskar lernt Englisch ursächlich war. 17. GEWÄHRLEISTUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN Oskar lernt Englisch verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Erfüllt Oskar lernt Englisch seine Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Oskar lernt Englisch vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Oskar lernt Englisch vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Oskar lernt Englisch unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Oskar lernt Englisch in Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Oskar lernt Englisch bzw. der Kontaktstelle vor Ort wird in den Reiseunterlagen unterrichtet. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Soweit Oskar lernt Englisch infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde in der Regel weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Oskar lernt Englisch eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Oskar lernt Englisch verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Oskar lernt Englisch verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Reisenden im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt. 18. VERJÄHRUNG UND GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN Vertragliche Ansprüche wegen Reisemängeln gemäß § 651 j BGB verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Vertragliche Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Kunde gegenüber Oskar lernt Englisch geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger. 19. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 20. GERICHTSSTAND Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Oskar lernt Englisch gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, der Kunde hat nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist der Sitz von Oskar lernt Englisch maßgebend. Oskar lernt Englisch ist zur Streitbeilegung mit seinen Kunden bereit. Kunden können sich hierzu an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden: Zentrum für Schlichtung e. V. – Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. 21. VERSICHERUNGEN Oskar lernt Englisch vermittelt dem Kunden auf Wunsch zusätzliche Reiseversicherungen und Reiseschutzpakete. Hierfür gilt: Erstinformation gemäß § 66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb). Die Reiseversicherung der Würzburger Versicherungs- AG wird vermittelt von: Oskar lernt Englisch GmbH, Lauterstraße 21, 12159 Berlin. Kontaktdaten der Beschwerde und Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon: 0800 3696000, E-Mail: Beschwerde@ versicherungsombudsmann.de. 22. VERANSTALTER Oskar lernt Englisch GmbH Lauterstraße 21 | 12159 Berlin Geschäftsführer: Wolfgang Beims | Telefon: 030/33 93 79 40 | Fax: 030/33 93 79 450 Amtsgericht: Berlin Charlottenburg HRB 85583 Stand: August 2022