Kinderfreizeitbonus: Wer kann einen Antrag stellen und wie?
Besonders Familien mit kleinem Einkommen hat die Corona-Pandemie hart getroffen. Damit nach dem langen Lockdown auch Kinder aus bedürftigen Familien schöne Freizeitmomente erleben können, gibt es im Rahmen des Aufholsprogramms der Bundesregierung im August den Kinderfreizeitbonus. Wer die 100 Euro bekommt und wie dieser beantragt wird, erklären wir euch hier.
Das Wichtigste in Kürze:
1. Der Familienfreizeitbonus wird an Familien ausgezahlt, die Sozialleistungen erhalten
2. Es gibt einmal 100 Euro pro Kind unter 18 Jahren
3. Es ist kein Antrag nötig, außer es wird nur Hausgeld oder Sozialhife bezogen
Wer bekommt den Kinderfreizeitbonus?
Den Bonus gibt es für jedes Kind, das bis zum 1. August 2021 noch keine 18 Jahre alt ist und für das eine Leistung (z.B. Kindergeld) bezogen wird.
Für den Anspruch auf die Auszahlung muss die Familie außerdem eine oder mehrere der folgenden Leistungen erhalten:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Sozialhilfe
- Hartz IV
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (hier muss auch kein Kindergeld bezogen werden als Voraussetzung)
Der Kinderfreizeitbonus soll Familien helfen, Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen zu können und versäumte Aktivitäten während der Pandemie nachholen zu können.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Der Bonus wird seit dem 1. August als Einmalzahlung an Familien mit Anspruch ausgezahlt. Für die Auszahlung sind verschiedene Stellen zuständig. Es kommt darauf an, welche Leistungen, die Familie bezieht. Meistens ist Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Der Bonus wird nicht auf andere Leistungen angerechnet.
Wie funktioniert der Antrag?
Familien, die einen Anspruch haben, müssen meistens keinen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen. Einzig Familien, die nur Wohngeld oder Sozialhilfe bekommen, müssen einen formlosen Antrag auf die Auszahlung stellen, dem sie den Nachweis über die Bewilligung von Wohngeld oder Sozialhilfe für den Monat August 2021 beilegen, um ihren Anspruch zu beweisen. Der Antrag sollte direkt an die zuständige Familienkasse geschickt werden.
Wir hoffen, dass die Einmalzahlung des Bundes Familien unterstützt, eine schöne und abwechslungsreiche Freizeitgestaltung für ihre Kinder zu gestalten. Das haben wir uns alle nach dem langen Lockdown und den vielen Einschränkungen verdient!
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