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Checkliste Schwangerschaft: Wann was erledigen?
Eine Schwangerschaft und die Vorfreude aufs Baby sind wunderbar, doch es kommen auch einige Anträge, Formulare, Behördengänge und Co. auf euch zu. Wir haben für euch die wichtigsten ToDos aufgelistet und damit ihr alles im Blick behaltet, habt ihr die Möglichkeit, euch die Checkliste Schwangerschaft: Wann was erledigen? als PDF (65 KB) herunterzuladen! Und wenn der ganze Papierkram erledigt ist, könnt ihr die ersten Wochen mit eurem Baby noch mehr genießen.
Auf einen Blick
1. Hebamme suchen
2. Versicherungen überprüfen und benachrichtigen
3. Geburtsvorbereitungskurs suchen
4. Mutterschutz & Mutterschaftsgeld beantragen
5. Geburtsort auswählen & anmelden
6. Elterngeld: Antrag vorbereiten & anmelden
7. Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren
8. Vaterschaftsanerkennung
9. Sorgerechtserklärung
10. Antrag auf Elternzeit
11. Geburtsurkunde beantragen
12. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
13. Kindergeld anmelden
14. Kitaplatz suchen
1. Checkliste Schwangerschaft: Mit der Hebammensuche früh beginnen
Besonders wenn ihr in einer Großstadt wohnt, solltet ihr euch so früh wie möglich auf die Suche nach einer Hebamme machen - am besten direkt nach dem positiven Testergebnis. Gerade beim ersten Kind kann euch eine Hebamme vor und vor allem auch nach der Geburt im Wochenbett eine große Hilfe sein.
2. Versicherungen überprüfen und benachrichtigen
a) Krankenversicherung
Zu Beginn der Schwangerschaft (SSW 7-10): Überprüft, welche Leistungen in der Schwangerschaft von eurer Krankenkasse übernommen werden und überlegt, welche Leistungen für euch besonders wichtig sind. Große Unterschiede zwischen den Kassen gibt es besonders bei der Übernahme von Nackenfaltenmessung, 3D-Ultraschallscreening und Nahrungsergänzungsmitteln. Das gilt auch für die Leistungen nach der Geburt (z.B. Ostheopathie für Babys und Kleinkinder oder verschiedene Babykurse).
Nach der Geburt: Das Baby ist automatisch bei eurer Krankenkasse mitversichert. Ihr solltet spätestens zwei Monate nach der Geburt das Kind schriftlich anmelden, damit es seine eigene Versicherungskarte erhalten kann. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist die Familienversicherung kostenlos, bei privaten müssen Beiträge fürs Kind gezahlt werden.
b) Haftpflichtversicherung
Wenn ihr ein Baby erwartet, solltet ihr eure Haftpflichtversicherung informieren und gegebenenfalls in den Familientarif wechseln. Außerdem solltet auf jeden Fall prüfen, ob eure Haftpflichtversicherung auch Schäden deliktunfähiger Kinder übernimmt - das kann euch viel Ärger ersparen.
3. Geburtsvorbereitungskurs suchen
Wenn ihr euch mit einem Geburtsvorbereitungskurs auf die Geburt vorbereiten möchtet, solltet ihr euch ab der 12 SSW auf die Suche nach einem Angebot machen. Geburtsvorbereitungskurse sollten am besten in der SSW 24 begonnen werden. Dieser Kurs hilft euch besonders in der ersten Schwangerschaft Fragen und Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Außerdem ist es eine gute Möglichkeit, andere Schwangere und werdende Eltern kennenzulernen.
4. Mutterschutz & Mutterschaftsgeld beantragen
Der Mutterschutz muss nicht beantragt werden, er erfolgt automatisch und umfasst die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Während dieser Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, welches 7 Wochen vor der Geburt (bzw. dem errechneten Geburtstermin) bei der Krankenkasse beantragt werden sollte. Das Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld verrechnet: Wenn die Mutter während der 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bezogen hat, hat sie nur noch Anspruch auf 10 Monate Elterngeld.
5. Geburtsort auswählen & anmelden
Informiert euch über die Möglichkeiten des Geburtsortes (z.B. auf Infoabenden von Kranken- und Geburtshäusern) oder im Gespräch mit der Hebamme. Wenn ihr euch entschieden habt, meldet euch direkt an und stellt in Ruhe Fragen, damit ihr keine Überraschungen während der Wehen erleben müsst.
Kümmert euch am besten in den SSW 16-30 um diesen Punkt von der Checkliste Schwangerschaft abzuhaken.
6. Checkliste Schwangerschaft: Elterngeld-Antrag vorbereiten & anmelden
Elterngeld wird als Lohnausgleich für mindestens 2 und maximal 12 Monate gezahlt. Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende oder Paare, die ihre Zeiten geschickt aufteilen. Informiert euch frühzeitig über mögliche legale Tricks und überlegt gemeinsam, wie ihr die Elternzeit und somit das Elterngeld am besten aufteilt. Diesen Punkt von der Checkliste Schwangerschaft solltet ihr nicht zu lange aufschieben!
Wir empfehlen, die Formulare für das Elterngeld schon vor der Geburt soweit es geht vorzubereiten, damit ihr euch nicht die ersten Wochen mit Baby um diese nervige bürokratische Formalität kümmern müsst. Viele Familienzentren bieten übrigens Beratung rund um die Themen Elterngeld und Elternzeit an!
Das Elterngeld kann in einigen Bundesländern online beantragt werden (u.a. in Berlin und Hamburg) und der Antrag sollte spätestens 3 Monate nach der Geburt gestellt werden.
7. Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren
Es gibt keine Verpflichtung, dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft zu erzählen. Allerdings ist es hinsichtlich des anstehenden Mutterschutz und der Elternzeit relevant, dem Arbeitgeber zu benachrichtigen. Wir empfehlen, das erste Trimester abzuwarten und ab SSW 13-14 dann die Vorgesetzte oder Personalabteilung zu informieren. In einigen Berufen sollte die Mitteilung aufgrund von speziellen Arbeitsschutzmaßnahmen oder auch einem vorzeitigen Beschäftigungsverbot früher erfolgen. Während der Schwangerschaft, in den ersten 4 Monaten nach der Geburt und während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz für die Schwangere.
8. Vaterschaftsanerkennung
Bei Eltern, die nicht verheiratet sind, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um als rechtmäßiger Vater anerkannt zu werden. Die Mutter muss der Vaterschaft zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung kann bei Jugendamt oder Standesamt vorgenommen werden. Am besten erledigt ihr dies schon vor der Geburt, damit der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Wir empfehlen einen Termin in der SSW 18-24 zu vereinbaren.
9. Sorgerechtserklärung
Bei unverheirateten Paaren hat nur die Mutter automatisch das Sorgerecht, der Vater muss dies beantragen. Wenn nur die Vaterschaft anerkannt wird, hat er zwar ein Umgangs- aber kein Sorgerecht. Voraussetzung für das Sorgerecht ist die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung beider Eltern zur gemeinsamen Sorge für das Kind. Es empfiehlt sich, die Sorgerechtserklärung gemeinsam mit der Vaterschaftserklärung beim Jugendamt abzugeben (SSW 18-24).
10. Antrag auf Elternzeit
Sobald ihr eine Entscheidung zum Thema Elterngeld und Elternzeit gemacht habt, könnt euren Arbeitgeber darüber informieren, damit dieser eure Abwesenheit planen kann. Elternzeit muss beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet werden. Wenn ihr z.B. ab Geburt in Elternzeit gehen möchtet, reicht bei der Mutter die Anmeldung eine Woche nach der Geburt, da der Mutterschutz 8 Wochen nach der Geburt dauert. Wenn der Vater ab Geburt in Elternzeit gehen möchte, muss er dies mindestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber anmelden. Ein Formular gibt es nicht. Wir empfehlen, dass ihr euch die Elternzeit und deren Länge vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lasst.
11. Geburtsurkunde beantragen
Innerhalb der ersten Woche nach der Geburt sollte die Geburtsurkunde beantragt werden. In der Regel wird dies vom Krankenhaus vorbereitet, dafür wird euch ein Umschlag mit allen Infos zu Anmeldung überreicht. Solltet ihr diesen Service im Krankenhaus nicht erhalten oder hattet eine Hausgeburt, müsst ihr die Geburtsurkunde mit der Geburtsbescheinigung (von der Hebamme oder dem Krankenhaus) und euren Geburtsurkunden im Standesamt beantragen.
12. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Da das Einwohnermeldeamt leider nicht automatisch vom Standesamt benachrichtigt wird, müsst ihr die Geburtsurkunde auch hier vorlegen. Das könnt ihr dann direkt mit der Ausstellung eines Kinderausweises verbinden.
13. Kindergeld anmelden
Das Kindergeld solltet ihr möglichst schnell nach der Geburt beantragen, da die Bearbeitung meist 4-6 Wochen benötigt. Das Kindergeld wird rückwirkend für maximal 6 Monate gezahlt. Den Antrag könnt ihr bei der Familienkasse stellen.
14. Kitaplatz suchen
Besonders Mütter und Eltern, die schnell wieder zurück ins Berufsleben möchten und/oder in einer Großstadt leben, sollten sich zeitnah auf die Suche nach einem Krippe- oder Kitaplatz machen. Am besten informiert ihr euch noch vor der Geburt bei den Kitas in eurer Umgebung, ab wann ihr euch anmelden könnt und lasst euch gegebenenfalls bereits auf Wartelisten setzen.
Wir hoffen, dass ihr mit unser Checkliste Schwangerschaft ein bisschen leichter durch den Bürokratie-Dschungel kommt!
Erweiterte Impfempfehlung: Meningokokken B
Mit freundlicher Unterstützung von GSK
Neben der Impfung gegen Meningokokken C wurde auch die Impfung gegen Meningokokken B Anfang 2024 in den Impfkalender aufgenommen. Die STIKO empfiehlt die Impfung für Säuglinge und Kleinkinder bis zum fünften Geburtstag. Sprecht eure Kinderärztin oder euren Kinderarzt jetzt auf die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen an und fragt nach einer Empfehlung. Weitere Informationen erhaltet ihr unter: www.meningitis-bewegt.de.
NP-DE-MNU-ADVR-240007; 05/24
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