Fußballcamp für Kinder (Offenbach an der Queich)
6 - 12 JahreStell Dir vor, Dein Kind ist in den Ferien bestens betreut, bewegt sich, hat Spaß und Deine Krankenkasse zahlt's!
Genau das ist hier möglich, da unsere Feriencamps von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind und die Teilnahmegebühr deshalb anteilig bis vollständig von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Anmelden, Spaß haben, Geld zurückbekommen. Coole Sache, oder?
An 5 Camptagen dreht sich 7 Stunden täglich alles um Spaß und das Runde Leder – getreu unserem Motto lachen ist gesund, bewegen und dabei lachen ist gesünder!
Neben jeder Menge Sport, Spiel und Spaß sind 35 Stunden Betreuung (8:30 bis 15...
-
/
-
Super tolles Fußballcamp für meinen Sohn gewesen. Er hatte eine Menge Spaß und neue Freunde gefunden
lyfesVon Anne Mouhlen am 03. September 2022 -
lyfes hat da ein richtig starkes Konzept am Start. Wir freuen uns, dass wir euch bei euren Ferien-Camps regelmäßig mit leckerem Essen unterstützen können. Schön, dass ihr neben eurem Sport-Angebot auch so großen Wert darauf legt, dass die Kids bei euch ausgewogen UND lecker essen können. Die Zusammenarbeit ist immer wieder nett und unkompliziert. Das Team erleben wir als sehr motiviert und begeistert. Das steckt an. Ihr macht einfach eine tolle Arbeit!
lyfesVon Florian Egle am 29. Oktober 2024 -
Unser Sohn besucht seit mehreren Jahren immer wieder die Camps und ist jedes Mal begeistert.
lyfesVon Alexandra Ebert-Wudi am 16. September 2023 -
Mein Sohn war letztes Jahr bei Lyfes im Feriencamp. Die Betreuer waren sehr nett, das Essen war gut ( laut Aussage vom Sohn), es gab ein umfangreiches Angebot an Sport und einige Trainer des VfL haben den Kindern verschiedene Sportarten vorgestellt. Für Kinder die sportlich aktiv sind, wirklich zu empfehlen.
lyfesVon Rebecca Keiper-Berends am 08. Juni 2023 -
Seit 3 Jahren planen wir gemeinsame Projekte. Diesen Sommer hatten wir endlich nach Corona die erste Möglichkeit unser erstes Springseil Feriencamp in Frankfurt am Main umzusetzen. Ein voller Erfolg! Danke für die gute Orga und die zuverlässige Abwicklung. Freue mich auf weitere camps :)
lyfesVon Mira Waterkotte am 27. Oktober 2022 -
Super tolles Fußballcamp für meinen Sohn gewesen. Er hatte eine Menge Spaß und neue Freunde gefunden
lyfesVon Anne Mouhlen am 03. September 2022 -
lyfes hat da ein richtig starkes Konzept am Start. Wir freuen uns, dass wir euch bei euren Ferien-Camps regelmäßig mit leckerem Essen unterstützen können. Schön, dass ihr neben eurem Sport-Angebot auch so großen Wert darauf legt, dass die Kids bei euch ausgewogen UND lecker essen können. Die Zusammenarbeit ist immer wieder nett und unkompliziert. Das Team erleben wir als sehr motiviert und begeistert. Das steckt an. Ihr macht einfach eine tolle Arbeit!
lyfesVon Florian Egle am 29. Oktober 2024



Feriencamps Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der lyfes GmbH angebotenen Feriencamps, die in Kooperation mit verschiedenen Partnern und Vereinen stattfinden sowie für alle mit der lyfes GmbH geschlossenen Verträge. Die lyfes GmbH wird vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Felix Hammer und Sven Böhm, Leonorenstraße 5, 55283 Nierstein. 1. Vertragsabschluss und Anmeldung Mit der Anmeldung für eine Leistung (Camp) bietet der Anmeldende (Kunde) der lyfes GmbH (Anbieter) den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung, unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Erziehungs- oder Sorgeberechtigten mittels eines Online-Anmeldeformulars und wird durch den Anbieter per Mail bestätigt. Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der entsprechenden Gebühr, sofern die Anmeldung durch den Anbieter bestätigt wurde. Bei erreichter Maximalbelegung der angebotenen Camps besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme. Erfolgt die Anmeldung später als 3 Wochen vor Campbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für die zeitgerechte Anlieferung der Ausrüstung, Geschenke garantieren. 2. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf den Prospekten / Flyern und den Internetdarstellungen auf der Seite www.lyfes.de sowie den Social Media Kanälen, den Seiten des Partners oder Vereins sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben auf dem Anmeldeformular sowie den Angaben in der Teilnahmebestätigung. 3. Änderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die der Anbieter nach Vertragsschluss für notwendig hält und die nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. 4. Bezahlung Nach Erhalt des Online-Anmeldeformulars erhalten Kunden eine elektronische Anmeldebestätigung. Die Teilnahmegebühr wird ca. vier Wochen vor Start mittels Bankeinzugsverfahren vom angegebenen Konto eingezogen. Kann der Betrag nicht eingezogen werden, erlischt der Anspruch auf eine Campteilnahme und der Platz für das Feriencamp wird weitervergeben. ACHTUNG: Folgende AGB gelten für alle Campbuchungen, die sich auf ein Camp beziehen, welches nach dem 01.01.2025 durchgeführt wird: Nach Erhalt des Online-Anmeldeformulars erhalten Kunden eine elektronische Anmeldebestätigung. Die Teilnahmegebühr wird i.d.R. am Ende des jeweiligen Buchungsmonats mittels Bankeinzugsverfahren vom angegebenen Konto eingezogen. Kann der Betrag nicht eingezogen werden, erlischt der Anspruch auf eine Campteilnahme und der Platz für das Feriencamp wird weitervergeben. 5. Besonderheiten – Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen Die Feriencamps sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert und damit bezuschussungsfähig durch alle gesetzlichen Krankenkassen. Die Bezuschussungshöhe ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und beläuft sich auf in der Regel mindestens 75€. Voraussetzung ist in jedem Falle, dass der Teilnehmer zu 80% anwesend war und aktiv am Camp teilgenommen hat. Nach Beendigung des Camps wird dem Teilnehmer eine entsprechende Teilnahmebestätigung ausgehändigt, die zur Vorlage bei der jeweiligen Krankenkasse dient. Die vorausgeleistete Zahlung der Teilnahmegebühr wird anschließend von der Krankenkasse anteilig (i.d.R. mindestens 75€) erstattet. 6. Rücktritt und Kündigung 6.1 Allgemeines Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ein Rücktritt bis 8 Wochen vor Campbeginn ist kostenfrei. 6.2 Rücktritt wegen sonstiger Gründe Erfolgt der Rücktritt bis 4 Wochen vor Campbeginn und nicht krankheits- oder verletzungsbedingt, so kann der Anbieter 50% der Teilnahmegebühr als Rücktrittskosten für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei einem Rücktritt, der später als 4 Wochen vor Campbeginn erfolgt, ist die Teilnahmegebühr fällig; gleiches gilt, wenn die Teilnahme während des Camps abgebrochen wird. Mit Rücktritt oder Abbruch sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen 6.3 Rücktritt wegen Krankheit Alle Rücktritte, die krankheits- oder verletzungsbedingt erfolgen, müssen durch einen Arzt attestiert werden. Andernfalls gelten die allgemeinen Stornobedingungen (siehe 6.3.). Erfolgt der krankheits- oder verletzungsbedingte Rücktritt mindestens drei Wochen vor Campbeginn, so wird die Anmeldung kostenlos storniert. Erfolgt der krankheits- oder verletzungsbedingte Rücktritt bis eine Woche vor Campbeginn, so erhält der Kunde einen Gutschein über die gezahlte Gebühr. Für krankheits- oder verletzungsbedingte Rücktritte innerhalb einer Woche vor Campbeginn erhält der Kunde eine Gutschein über 150,00 Euro. Wurde ein Tag am Camp teilgenommen, werden seitens des Anbieters 80,00 Euro in Form eines Gutscheins erstattet. Bei einer Teilnahme von 2 Camptagen werden 60,00 Euro seitens des Anbieters in Form eines Gutscheins erstattet. Bei einer Teilnahme an mehr als 2 Camptagen erfolgt keine anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr. Die oben aufgeführten Gutscheinwerte beziehen sich auf ein fünftägiges Camp; die Gutscheinhöhe verringert sich proportional bei vier- oder dreitägigen Camps. Gutscheine können für alle Leistungen der lyfes GmbH uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt genutzt werden. 6.3 Stornobedingungen Bis 8 Wochen vor Campstart 100% Erstattung der Gebühren Bis 4 Wochen vor Campstart 50% Erstattung Ab 4 Wochen vor Campstart kann leider keine keine Erstattung mehr erfolgen. 7. Ablauf und Durchführung Für die Dauer der Leistung überträgt der Kunde dem Anbieter und den für ihn tätigen Trainern die Aufsichtspflichten- und rechte für den Teilnehmer. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Werden deren Weisungen, trotz Ermahnung, nicht befolgt, hat der Anbieter die Möglichkeit den Teilnehmer vom Camp auszuschließen. Der Erziehungsberichte willigt ein, dass der ausgeschlossene Teilnehmer am Ort der Leistungsdurchführung bis zur Beendigung der Leistung verbleibt. Weitere Gründe, die zum Ausschluss von der Teilnahme führen können, sind Vandalismus oder körperliche Gewalt. Beim Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem Anbieter, den tätigen Trainern oder der Vereinsführung des jeweiligen Fußball-, Sport- oder Turnvereins. 8. Angaben zum Gesundheitszustand des Teilnehmers Der Erziehungsberechtigte erklärt mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich belastbar ist, an keinen ansteckenden Krankheiten leidet und über einen aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Des Weiteren verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte den Anbieter bzw. dessen Trainer über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikationen des Teilnehmers schriftlich zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während des Camps sind gleichermaßen unverzüglich und schriftlich mitzuteilen und können zum Ausschluss aus der Leistung des Anbieters führen. Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten sind dem Anbieter im Anmeldeformular mitzuteilen. 9. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter Wird ein Camp durch den Anbieter oder durch den gastgebenden Verein aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzleistung angeboten. Kann der Anbieter keine adäquate Ersatzleistung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzleistung ab, besteht in gleicher Weise Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Gleiches gilt, sofern ein Camp wetterbedingt oder aufgrund einer Unbespielbarkeit der Sportstätte bzw. des Sportplatzes nicht stattfinden kann, ohne dass die Gesundheit der Teilnehmer gefährdet würde. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 10. Haftung des Anbieters Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Vorbereitung die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer die Richtigkeit der Beschreibung die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistung oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Gründe übernimmt der Anbieter keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz ausgefallener Leistungsstunden. 11. Beschränkung der Haftung Der Anbieter bzw. dessen Trainer haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung das Erreichen des Vertragzwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer und dessen Erziehungsberechtigter regelmäßig vertrauen. Der Anbieter haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch sowie für die Beschädigung oder den Verlust persönlicher Gegenstände des Teilnehmers. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht wurden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch eine Haftpflichtversicherung des Erziehungsberechtigten abzusichern. Der Anbieter haftet nicht für Verletzungen an sich oder Dritten. Nötige Versicherung sind durch den Erziehungsberechtigten abzuschließen. 12. Versicherung Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme am Camp auf eigene Gefahr. Teilnehmer sind weder während der An- und Abreise, noch während des Camps durch den Anbieter versichert. Der Kunde versichert, dass der von ihm angemeldete Teilnehmer kranken-, haftpflicht- und unfallversichert ist, Kinder und Jugendliche über den Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Kunden. 13. Medizinische Versorgung Für den Fall einer Erkrankung oder Verletzung des Teilnehmers während des Camps, bevollmächtigt der Erziehungsberechtigte den Anbieter bzw. dessen Trainer, alle notwendigen Schritte zu veranlassen, die für eine angemessene Behandlung oder den Heimtransport von Nöten sind. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so werden diese vom Erziehungsberechtigten erstattet. 14. Foto- und Filmrechte Der Kunde sowie die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis, dass von den Teilnehmern Bild- und Filmaufnahmen angefertigt werden und diese in Publikationen und Online-Portalen honorarfrei veröffentlicht werden. Dies schließt die Veröffentlichung und Verbreitung zu eigenen Werbezwecken des Anbieters und des jeweiligen Fußball-, Sport- oder Turnvereins ausdrücklich mit ein. 15. Gewährleistung und Mängelrüge Eine Beanstandung aufgrund mangelhafter oder fehlender Leistung ist dem Anbieter unverzüglich, spätestens zwei Tage nach Feststellung, schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die erbrachte Leistung des Anbieters als genehmigt und Mängelrügen sind ausgeschlossen. 16. Schlussbestimmungen Änderungen, Ergänzungen und Nebenabrede bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete Ersatzbestimmung getroffen. Der Gerichtsstand ist Mainz. Die lyfes GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nackenheim, Stand 01.11.2023